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Mittwoch, den 20. Febr. 2019

Supreme Court begrenzt Einziehung als Nebenfolge  

.   Einziehungen von Vermögen sind bei Kommunen, Polizei und Staatsanwaltschaft beliebt. Das gilt im Wirtschaftsstrafrecht wie bei son­sti­gen Strafverfolgungen. Am 20. Februar 2019 zog der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten in Washington, DC, Grenzen. Sie sind noch schwammig, weil sie eine Verhältnismäßigkeitsabwägung erfordern, aber lesens­wert und wer­den in Zu­kunft wohl weiter ausgeformt. Im Fall Timbs v. Indiana betrug das Höchststrafmaß $10.000. Eingezogen wurde im Wert von über $40.000. Diese Strafnebenfolge sei verfassungswidrig, weil unverhältnis­mäßig, entschied der Supreme Court.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.