Online Stalking-Gesetz verletzt Meinungsfreiheit
CK • Washington. Im Staat Washington untersagt ein Stalking-Gesetz anonyme oder wiederholte Online-Veröffentlichungen, die sich zur Irritierung, Beleidigung oder Einschüchterung eignen, zu verbotenen Handlungen aufrufen oder unbotmäßige Inhalte enthalten:
A person is guilty of cyberstalking if he or she, with intent to harass, intimidate, torment, or embarrass any other person, and under circumstances not constituting telephone harassment, makes an electronic communication to such other person or a third party:Ein Online-Kommentator schreibt regelmäßig über die vorbeugende Verhaftung von Amerikanern, insbesondere japanischer Abstammung, in Kriegszeiten. Politiker und Ehrenmalverwalter waren deshalb gekränkt. Die Polizei verfolgte den Autor. Unterstützt von Bürgerrechtsgruppen ging er gegen das Gesetz vor, das das Bundesgericht des westlichen Bezirks von Washington in Tacoma für verfassungswidrig erklärte. Die Kombination von anonymer oder wiederholte Meinungsäußerung verbunden mit Peinlichkeit oder Irritation auf der Empfängerseite fällt perfekt in den Bereich verfassungsgeschützer Rede, sodass das Gesetz offensichtlich nichtig ist, entschied das Gericht im Fall Rynearson v. Ferguson am 22. Februar 2019.
(a) Using any lewd, lascivious, indecent, or obscene words, images, or language, or suggesting the commission of any lewd or lascivious act;
(b) Anonymously or repeatedly whether or not conversation occurs; or
(c) Threatening to inflict injury on the person or property of the person called or any member of his or her family or household. RCW 9.61.260(1)