A person is guilty of cyberstalking if he or she, with intent to harass, intimidate, torment, or embarrass any other person, and under circumstances not constituting telephone harassment, makes an electronic communication to such other person or a third party:Ein Online-Kommentator schreibt regelmäßig über die vorbeugende Verhaftung von Amerikanern, insbesondere japanischer Abstammung, in Kriegszeiten. Politiker und Ehrenmalverwalter waren deshalb gekränkt. Die Polizei verfolgte den Autor. Unterstützt von Bürgerrechtsgruppen ging er gegen das Gesetz vor, das das Bundesgericht des westlichen Bezirks von Washington in Tacoma für verfassungswidrig erklärte. Die Kombination von anonymer oder wiederholte Meinungsäußerung verbunden mit Peinlichkeit oder Irritation auf der Empfängerseite fällt perfekt in den Bereich verfassungsgeschützer Rede, sodass das Gesetz offensichtlich nichtig ist, entschied das Gericht im Fall Rynearson v. Ferguson am 22. Februar 2019.
(a) Using any lewd, lascivious, indecent, or obscene words, images, or language, or suggesting the commission of any lewd or lascivious act;
(b) Anonymously or repeatedly whether or not conversation occurs; or
(c) Threatening to inflict injury on the person or property of the person called or any member of his or her family or household. RCW 9.61.260(1)
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Herausgeber des German American Law Journal in der Digitalfassung sowie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Malta, England und USA Jurist, vormals Referent für Wirtschaftspolitik und IT-Aufsichtsrat, seit 2014 zudem Managing Partner einer 75-jährigen amerikanischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-amerikanische Rechtsfragen in Büchern und Fachzeitschriften.
2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heussen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Vertragsmanagement, und 2012 sein Buchbeitrag Business Negotiations in Germany in New York, 2013 sein EBook Der amerikanische Vertrag: Planen - Verhandeln - Schreiben.
Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.