• • Anforderungen an Fotorechtsverletzungsklage • • Verwechselbarkeitsmerkmale im Markenrecht • • Herstellerhaftung nach FBI-Telefondurchsuchung • • Zwang zur Gleichbehandlung verfassungswidrig • • Buch im Eigenverlag von Bestseller plagiiert • • Grenzkontrolle auf digitales Schmuggelgut • • Anfechtung der Online-Haftungsimmunität • • Zession des Urheberrechts nach 35 Jahren beendet • • Neueste Urteile USA

Sonntag, den 24. Febr. 2019

Online Stalking-Gesetz verletzt Meinungsfreiheit  

.   Im Staat Washington untersagt ein Stalking-Gesetz ano­ny­me oder wie­derholte Online-Veröffentlichungen, die sich zur Irritierung, Be­­lei­di­gung oder Einschüchterung eignen, zu verbotenen Handlungen aufrufen oder un­bot­mäßi­ge In­halte enthalten:
A person is guilty of cyberstalking if he or she, with intent to harass, in­ti­midate, torment, or embarrass any other person, and un­der cir­cum­stan­ces not constituting telephone harassment, ma­kes an elec­tro­nic com­mu­ni­ca­tion to such other person or a third party:
(a) Using any lewd, las­ci­vi­ous, indecent, or obscene words, images, or lan­gu­a­ge, or suggesting the commission of any lewd or lascivious act;
(b) Anonymously or repeatedly whether or not conversation oc­curs; or
(c) Threatening to inflict injury on the person or property of the per­son called or any member of his or her family or household. RCW 9.61.260(1)
Ein Online-Kommentator schreibt regelmäßig über die vorbeugende Ver­haf­tung von Amerikanern, insbesondere japanischer Abstammung, in Kriegs­zei­ten. Po­li­tiker und Ehrenmalverwalter waren deshalb gekränkt. Die Polizei verfolgte den Autor. Unterstützt von Bürgerrechtsgruppen ging er gegen das Gesetz vor, das das Bundesgericht des westlichen Bezirks von Washington in Tacoma für ver­fas­sungs­wid­rig erklärte. Die Kombination von anonymer oder wiederholte Mei­nungsäußerung verbunden mit Peinlichkeit oder Irritation auf der Em­pfän­ger­sei­te fällt perfekt in den Bereich verfassungsgeschützer Rede, sodass das Ge­setz of­fen­sichtlich nichtig ist, entschied das Gericht im Fall Rynearson v. Fer­gu­son am 22. Februar 2019.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.