Darf der Anwalt den Lump Trump verraten?
CK • Washington. Ein Anwalt schweigt. Darauf verlassen sich Mandanten, und dafür zahlen sie. Manchmal schreibt oder sagt er etwas. Verraten darf er sie nicht. Was galt für Michael Cohen, der seinen ehemaligen Mandanten Trump als Lump und seine Geheimnisse und Straftaten verriet? Zwei Kongressanhörungen deckten Skandale von und mit Trump auf, und eine dritte folgt. Gelten für Cohen nicht die Grundsätze der anwaltlichen Schweigepflicht?
Trump und seine Berater hatten Cohen als ehrlich und ehrbar bezeichnet und ihn ermuntert, im Kongress auszusagen. Da Cohen log, um Trump zu decken, muss Cohen für drei Jahre ins Gefängnis. Jetzt beklagt Trump, dass Cohen ihn verrät. Von der Schweigepflicht hatte er ihn allerdings bereits entbunden, auch wenn er sich nicht mehr daran erinnert. Das Recht steht Mandanten zu. Wenn sie den Hahn einmal aufdrehen, kräht er, und die Informationen kehren nicht ins Geheimfach zurück.
Bei Straftaten gelten Sonderregeln zur Entbindung von der Schweigepflicht entbinden. Dabei muss sich der Anwalt am für ihn geltenden einzelstaatlichen Recht orientieren. Die Einzelheiten sind komplex, und in der Regel würde kein Anwalt ohne gerichtliche Feststellung der Aussagepflicht reden.
Die Schweigepflicht gilt nicht für bereits öffentlich bekannte Tatsachen. Cohen berief sich auf diese Umstände: Er hatte bereits im Kongress und bei den Strafverfolgungsbehörden ausgesagt, und Trump hatte ihn zu Stellungnahmen, sprich Lügen, ermuntert und die Lügen mit dem Prädikat ehrlich ausgezeichnet. Schließlich stellt sich die Frage nach der Wirkung des Ausschlusses von Cohen aus der Anwaltschaft. Diese sollte nicht bewirken, dass die Schweigepflicht erlosch - genauso wie der Austritt eines Anwalts aus einer Kanzlei die Schweigepflicht der Kanzlei aufhebt. Die Regel sind klar, aber der Fall Cohen wird die Fachliteratur um viele Nuancen bereichern.
Dass Trumps neuer, scheinbar geistig geschwächter Anwalt Giuliani nun am laufenden Band lügt und versehentlich Mandatsgeheimnisse enthüllt, schockiert niemanden mehr. Unsere Kanzleipartner, die Mandanten vor dem Kongress und den Ministerien vertreten, schweigen.
Trump und seine Berater hatten Cohen als ehrlich und ehrbar bezeichnet und ihn ermuntert, im Kongress auszusagen. Da Cohen log, um Trump zu decken, muss Cohen für drei Jahre ins Gefängnis. Jetzt beklagt Trump, dass Cohen ihn verrät. Von der Schweigepflicht hatte er ihn allerdings bereits entbunden, auch wenn er sich nicht mehr daran erinnert. Das Recht steht Mandanten zu. Wenn sie den Hahn einmal aufdrehen, kräht er, und die Informationen kehren nicht ins Geheimfach zurück.
Bei Straftaten gelten Sonderregeln zur Entbindung von der Schweigepflicht entbinden. Dabei muss sich der Anwalt am für ihn geltenden einzelstaatlichen Recht orientieren. Die Einzelheiten sind komplex, und in der Regel würde kein Anwalt ohne gerichtliche Feststellung der Aussagepflicht reden.
Die Schweigepflicht gilt nicht für bereits öffentlich bekannte Tatsachen. Cohen berief sich auf diese Umstände: Er hatte bereits im Kongress und bei den Strafverfolgungsbehörden ausgesagt, und Trump hatte ihn zu Stellungnahmen, sprich Lügen, ermuntert und die Lügen mit dem Prädikat ehrlich ausgezeichnet. Schließlich stellt sich die Frage nach der Wirkung des Ausschlusses von Cohen aus der Anwaltschaft. Diese sollte nicht bewirken, dass die Schweigepflicht erlosch - genauso wie der Austritt eines Anwalts aus einer Kanzlei die Schweigepflicht der Kanzlei aufhebt. Die Regel sind klar, aber der Fall Cohen wird die Fachliteratur um viele Nuancen bereichern.
Dass Trumps neuer, scheinbar geistig geschwächter Anwalt Giuliani nun am laufenden Band lügt und versehentlich Mandatsgeheimnisse enthüllt, schockiert niemanden mehr. Unsere Kanzleipartner, die Mandanten vor dem Kongress und den Ministerien vertreten, schweigen.