Frühe Urheberrechtseintragung steigt im Wert
CK • Washington. Am 4. März 2019 stellte der Supreme Court im Fall Fourth Estate Pub. Benefit Corp. v. Wall-Street.com den Wert der Urheberrechtseintragung klar. Die billige Eintragung beim Copyright Office in Washington, DC, wirkt nach 17 USC §411(a) klagelegitimierend; dasselbe gilt für die Ablehnung des Eintragungsantrags: … no civil action for infringement of the copyright in any United States work shall be instituted until … registration of the copyright claim has been made in accordance with this title. Unklar war, ob Inhaber auch Schadensersatz für Verletzungen des Rechts nach der Antragstellung, doch vor der Eintragung, einklagen dürfen.
Der Kläger hatte der Beklagten Nutzungsrechte an Nachrichten für einen Internetdienst eingeräumt, die mit Ablauf der Lizenz ausliefen. Als die Beklagte die Berichte nicht entfernte, verlor die Klägerin im Untergericht, weil das Urheberrechtsamt ihre Anträge auf die Eintragung der Werke noch nicht beschieden hatte. Gegenwärtig dauert die amtliche Bearbeitung der Anträge etwa sieben Monate.
Richterin Ginsburg schrieb in der von allen Richtern getragenen Begründung unter anderem, dass die von der Beklagten behauptete Rückwirkung schon deswegen das richtige Verständis des Copyright Act darstellt, weil der Gesetzgeber auch nach einer Ablehnung eines Eintragungsantrags die Aktivlegitimation gewährt. Doch ist die Entscheidung des Amts eine zwingende Voraussetzung - ohne Entscheidung ist die Klage unzulässig:
Der Kläger hatte der Beklagten Nutzungsrechte an Nachrichten für einen Internetdienst eingeräumt, die mit Ablauf der Lizenz ausliefen. Als die Beklagte die Berichte nicht entfernte, verlor die Klägerin im Untergericht, weil das Urheberrechtsamt ihre Anträge auf die Eintragung der Werke noch nicht beschieden hatte. Gegenwärtig dauert die amtliche Bearbeitung der Anträge etwa sieben Monate.
Richterin Ginsburg schrieb in der von allen Richtern getragenen Begründung unter anderem, dass die von der Beklagten behauptete Rückwirkung schon deswegen das richtige Verständis des Copyright Act darstellt, weil der Gesetzgeber auch nach einer Ablehnung eines Eintragungsantrags die Aktivlegitimation gewährt. Doch ist die Entscheidung des Amts eine zwingende Voraussetzung - ohne Entscheidung ist die Klage unzulässig:
We hold … that registration occurs, and a copyright claimant may commence an infringement suit, when the Copyright Office registers a copyright. Upon registration of the copyright, however, a copyright owner can recover for infringement that occurred both before and after registration.