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Freitag, den 08. März 2019

Einschüchternde Erfahrung im US-Recht  

.   Zuviel Erfahrung, kann das sein? Dies ist ja kein Ich-Blog, aber eine neue Erfahrung rechtfertigt eine Ausnahme aus dem Leben des Ver­fas­sers: Ein Jung­unternehmer, den ein Korrespondenzanwalt zum Aufbau des US-Ver­triebs em­pfiehlt, gesteht, von der Vita des Verfassers ein­ge­schüch­tert zu sein. Jahrzehntelange Erfahrung in der Vertretung von Staa­ten und globalen Un­ter­nehmen - würde solch ein Anwalt in den USA noch einen Man­dan­ten sei­nes Kalibers annehmen?

Niemand sollte zu schüchtern für eine Anfrage sein. Wer inhaltlich interessante Man­da­te an­trägt, wird mit der Empfehlung des Hausanwalts selbstver­ständ­lich gern beraten, solange die Aufgaben hier ef­fi­zi­ent und sinn­voll be­arbeitet wer­den kön­nen. Das entscheidet sich erst im Gespräch. Wenn das Anliegen nicht zum Kom­pe­tenz­bereich passt, wird ein Kollege empfohlen.

Bedeutet mehr Erfahrung mehr Kosten? Vielleicht auf den ersten Blick, weil die Stun­den­sät­ze erfahrener Anwälte höher als die von Anfängern liegen. Anfän­gern fehlt al­ler­dings die Er­fah­rung, um effizient komplexe Fragen im ame­ri­ka­ni­schen Recht zu be­anw­or­ten - und das lehrreiche Rechtsreferendariat ist hier un­be­kannt. Des­halb werden sie in US-Kanzleien im Rahmen einer be­währ­ten Hier­ar­chie über ein Jahrzehnt an immer mehr Mandats­ver­ant­wor­tung he­ran­ge­führt und sammeln Wissen und Erfahrung. Meist ar­bei­ten jün­ge­re Kol­le­gen mit äl­te­ren zu­sam­men. Sie ergänzen sich. Das führt zu Durchschnitts­stun­den­sät­zen, die sich auch ein Start­up lei­sten kann.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.