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Montag, den 11. März 2019

Haftungsbegrenzung vertraglich zu unbestimmt

 
.   Lehrreich für den Entwurf von Verträ­gen mit Haf­tungs­be­schrän­kungen ist die Revisionsentscheidung in International Bu­si­ness Ma­chi­nes Corp. v. United Microelectronics Corp. vom 11. März 2019. Zwei Par­tei­en ver­ein­bar­ten Lizenzen und -zahlungen, die sie später mit einem Än­de­rungs­ver­trag geo­grafisch und monetär er­wei­ter­ten. Im zwei­ten Ver­trag steht eine Haf­tungs­be­gren­zung auf $2 Mio., doch die Klägerin macht einen Scha­dens­er­satz von $10 Mio. wegen einer nicht rückforderbaren Mindestzahlung geltend.

Sie behauptet, die schadensersatzbegrenzende Klausel des zweiten Vertrags gelte für bestimmte Ursprungsklauseln nicht, während die Gegenseite be­haup­tet, der geforderte Schadensersatz hänge vom Eintritt be­stimm­ter Be­din­gun­gen ab, nach der die hier gescheiterte Lizenzzahlung fällig ge­wor­den wäre.

In New York City untersuchte das Bundesberufungsgericht des zwei­ten Be­zirks der USA die Verträge. Es bestimmt, dass die Versuche der Klä­ge­rin, die Kap­pung zu umgehen, scheitern, doch sei noch eine Ver­trags­aus­le­gung vom Un­ter­ge­richt we­gen einer Unbestimmtheit der Beschränkungs­klau­sel not­wen­dig. Jedenfalls sei nach dem gründlich erläuterten Vertragsrecht klar, dass die Quer­ver­wei­sun­gen zwischen den Verträgen nicht so ver­stan­den wer­den dür­fen, dass 4.1 nach Auf­fas­sung der Klägerin auch als 4.1A bedeute.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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