Konservativer Stimmenverlust online: Kartell?
CK • Washington. Das Urteil In Freedom Watch Inc. v. Google Inc. untersucht Schadensersatzansprüche wegen der behaupteten Unterdrückung konservativer Stimmen im Internet durch Forenbetreiber. Google, Twitter und Facebook hintertrieben seit der Trumpwahl das Wachstum der Besucherzahlen ihrer Foren, behauptete eine reaktionäre Gruppe, während eine andere Klägerin rügte, sie sei als Meinungsmacherin von Foren ausgeschlossen worden. Verletzt seien Monopolgesetze, die Menschenrechtsgarantie des Bezirks der Hauptstadt, dem District of Columbia, und die Meinungsfreiheit.
Das Bundesgericht des Hauptstadtbezirks entschied am 14. März 2019 mit einer 15-seitigen Begründung gegen die Kläger, weil ihre Behauptungen keine Tatsachen an die anwendbaren Gesetze knüpften, selbst wenn sie hinreichend die Wahrscheinlichkeit eines Schadens darlegten und ihre Fragen daher justiziabel sind. Kartellrecht kann mangels Zusammenwirkens der Beklagten nicht zutreffen. Außerdem richten sich die einschlägigen Verfassungsgebote an Staaten, nicht Private.
Die Beklagten seien auch nicht Staaten in der Weise gleichgestellt wie es beispielsweise beim Strom- oder Wasserwerk der Fall sein kann. Das Menschenrechtsgesetz kann nicht wirken, weil es als einzigartiges Gesetz in den USA ein physisches Forum in District of Columbia voraussetzt. Das bieten die Beklagten nicht, und Präzedenzfälle über Online-Foren aus anderen Rechtskreisen der USA binden das Gericht nicht. Mangels vergleichbarer Menschenrechtskonzepte in anderen US-Staaten darf es solche Fälle nicht einmal als Gedankenanregung wahrnehmen.
Einen Überblick über erfolglose Klagen gegen Twitter, die nach dem Communications Decency Act unterliegen mussten, vermittelt Goldman, Twitter Defeats Yet Another Lawsuit from a Suspended User - Cox v. Twitter.
Das Bundesgericht des Hauptstadtbezirks entschied am 14. März 2019 mit einer 15-seitigen Begründung gegen die Kläger, weil ihre Behauptungen keine Tatsachen an die anwendbaren Gesetze knüpften, selbst wenn sie hinreichend die Wahrscheinlichkeit eines Schadens darlegten und ihre Fragen daher justiziabel sind. Kartellrecht kann mangels Zusammenwirkens der Beklagten nicht zutreffen. Außerdem richten sich die einschlägigen Verfassungsgebote an Staaten, nicht Private.
Die Beklagten seien auch nicht Staaten in der Weise gleichgestellt wie es beispielsweise beim Strom- oder Wasserwerk der Fall sein kann. Das Menschenrechtsgesetz kann nicht wirken, weil es als einzigartiges Gesetz in den USA ein physisches Forum in District of Columbia voraussetzt. Das bieten die Beklagten nicht, und Präzedenzfälle über Online-Foren aus anderen Rechtskreisen der USA binden das Gericht nicht. Mangels vergleichbarer Menschenrechtskonzepte in anderen US-Staaten darf es solche Fälle nicht einmal als Gedankenanregung wahrnehmen.
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