In New York City begründete das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA am 15. März 2019, dass die gerügte Abweisung des Erstattungsantrags auf einen ordentlichen Ermessensausübung beruhe. Diese beurteile sich nach dem Bundesmarkengesetz, dass eine Erstattung nur in außerordentlichen Fällen gestattet, und nach dem Urhebergesetz, das auf eine einfaches Ermessen des Gerichts abstellt. Das Außerordentliche war nach dem Lanham Act auch bei sehr einem aggressiven Vorgehen der Klägerin nicht erkennbar.
In New York City begründete das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA am 15. März 2019, dass die gerügte Abweisung des Erstattungsantrags auf einen ordentlichen Ermessensausübung beruhe. Diese beurteile sich nach dem Bundesmarkengesetz, dass eine Erstattung nur in außerordentlichen Fällen gestattet, und nach dem Urhebergesetz, das auf eine einfaches Ermessen des Gerichts abstellt. Das Außerordentliche war nach dem Lanham Act auch bei sehr einem aggressiven Vorgehen der Klägerin nicht erkennbar.
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Herausgeber des German American Law Journal in der Digitalfassung sowie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Malta, England und USA Jurist, vormals Referent für Wirtschaftspolitik und IT-Aufsichtsrat, seit 2014 zudem Managing Partner einer 75-jährigen amerikanischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-amerikanische Rechtsfragen in Büchern und Fachzeitschriften.
2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heussen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Vertragsmanagement, und 2012 sein Buchbeitrag Business Negotiations in Germany in New York, 2013 sein EBook Der amerikanische Vertrag: Planen - Verhandeln - Schreiben.
Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.