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Freitag, den 15. März 2019

Kein Plagiat: Auf eigene Kosten Prozess gewonnen  

Klagender Goliath muss obsiegendem David sechsstellige Kosten nicht erstatten
.   Die Abwehr von Klagen in den USA ist meist sehr teuer, und in der Revisionsbegründung Louis Vuitton Malletier SA v. My Other Bag Inc. erfährt der Leser, dass das Risiko im US-Prozess nicht über eine Kos­ten­erstattung für den obsiegenden Beklagten aus­ge­gli­chen wird. Die Be­klagte ge­wann gegen einen Goliath, der ein Plagiat behauptet hatte, und for­derte nach der erfolgreichen Prozessabwehr die Kostenerstattung. Die An­walts- und Gut­ach­terkosten können schnell im mitt­le­ren sechs­stel­ligen Be­reich liegen, wäh­rend die Gerichtskosten mit $400 de minimis ausfallen.

In New York City begründete das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA am 15. März 2019, dass die gerügte Abweisung des Erstattungsantrags auf einen ordentlichen Ermessensausübung beruhe. Diese beurteile sich nach dem Bundesmarkengesetz, dass eine Er­stat­tung nur in außer­or­dent­li­chen Fäl­len gestattet, und nach dem Urhebergesetz, das auf eine ein­fa­ches Er­mes­sen des Ge­richts ab­stellt. Das Außerordentliche war nach dem Lanham Act auch bei sehr einem aggressiven Vorgehen der Klägerin nicht erkennbar.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.