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Sonntag, den 17. März 2019

Bei Vertragstreue keine Produkthaftung  

Gerät nach Kundenspezifikation vertragsgerecht gebaut, nicht offensichtlich gefährlich
.   Im Tunnel erlitt ein U-Bahnarbeiter Verletzungen beim Schweißen, als zu heiß gewordene Hydraulikflüssigkeit ex­plo­dier­te. Die Ab­wei­sung sei­ner Produkthaftungansprüche zeigt die Gren­zen sei­ner For­de­rung auf Scha­densersatz auf: Am 15. April 2019 entschied in Smith v. Hol­land LP das Bun­desgericht der Hauptstadt, dass der beklagte Hersteller des verlet­zungs­auslö­sen­den Geräts nicht haftet, weil die U-Bahn das Gerät mit konkreten Spe­zi­fikationen vorgegeben und der Hersteller es vertragsgerecht hergestellt hat­te.

Das entlastet den Hersteller, und die Aus­nahme der fehlerhaften Herstellung, die den Hersteller belasten würde, greift nach der Beweislage nicht. Auch auf die Ausnahme einer offensichtlich gefährlichen Spezifikation kann sich der Klä­ger nicht berufen. Er hat keinen Beweis beigebracht, dass eine solche Ge­fahr be­stand, die die Haftung hätte auf den Hersteller übertragen können.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.