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Dienstag, den 19. März 2019

Wirkung des Siegels auf dem Vertrag  

.   Jeder Staat der USA hat und entwickelt sein eigenes Recht, siehe Kochinke, Flotter Einstieg ins amerikanische Recht, Zeitschrift für deut­sches und ame­ri­kani­sches Recht 2018, 51. Dies gilt besonders für das Vertrags- und Prozessrecht. Die Verjährungsregeln, die beides betreffen, wei­chen eben­falls erheblich voneinander ab. Eins ist allerdings in vielen Staaten identisch: Ein Sie­gel auf einem Do­ku­ment wie einem Vertrag oder einer Ur­kunde kann die Ver­jäh­rung um ein Viel­faches verlängern.

Im Revisionsentscheid in US Bank NA v. HLC Escrow Inc. ging es um den Un­ter­schied zwi­schen sechs Jah­ren für ungesiegelte Verträge und 20 Jah­ren für mit einem Sie­gel ver­sehene nach dem Recht des Staates Maine. Dieselben Fri­sten gel­ten in Mas­sa­chu­setts auch für Arbeitsverträge, die ja ohnehin nicht un­be­dingt schriftlich vereinbart werden sollten. Im District of Columbia folgt hin­ge­gen der Be­siegelung eine Zehnjahresfrist.


Dienstag, den 19. März 2019

Der Presse bei Hinrichtung den Rücken gestärkt  

.   Eine Hinrichtung scheiterte an der Venen des Tod­ge­weih­ten, wonach eine eilig angesetzte Gerichtsverhandlung folg­te. In ihr war das Hin­richtungsprotokoll ein wichtiges Beweisstück, das die Pres­se an­forderte. Das Gericht gab der Forderung nach dem Öffentlichkeits­grund­satz statt, ob­wohl das Do­kument nicht in die Gerichtsakte aufgenommen war. Der Staat ging in die Re­vision.

Das Bundesberufungsgericht des elften Bezirks der USA in Atlanta stärkte der Pres­se den Rücken. Nach Common Law-Regeln und ihrer Um­set­zung im Pro­zess­recht sind Akten öffentlich. Die Annahme, dass der Öffentlichkeits­grund­satz nur für förmlich eingeführte Beweise gelte, sei weit verbreitet, aber falsch, urteilte es. Auch in statuierten Regeln beispielsweise über die Nicht­öf­fent­lich­keit von von den Parteien im Ausforschungsbeweisverfahren, Discovery, an­ge­for­der­ten Beweisen, finden sich Ausnahmen.

Diese zeigen eine Abwägungspflicht des Gerichts auf. Solche Beweise werden erst dann öffentlich, wenn sie über Anträge in den Prozess eingebracht werden. In diesem Fall gilt das Gegenteil: Die Abwägung muss zugunsten der Presse aus­fallen, weil das öffentliche Interesse regional und landesweit besteht. Sie durf­te wie vom Untergericht vorgenommen ausfallen: Schwärzungen sind zu­läs­sig, aber die Freigabe muss sein, erklärte es in Advance Local Media LLC. v. Com­mis­sio­ner, Alabama Department of Corrections am 18. März 2019.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.