Am 22. März 2019 hob trump die am selben Tag von seinem Schatzamt erlassenen Sperren gegen seinen guten Freund, den fluguntauglichen Herrn Kim aus Nordkorea, auf. Das Hüh und Hott verwirrt, doch das gesamte Rechtsumfeld der Embargos ist schon lange verwirrend. trump setzt ihm nur die Krone auf.
Im Schatzamt erlässt das Office of Foreign Asset Controls die Finanzsperren, die den weltweiten Dollarhandel einbeziehen und auch jemanden in Westeuropa ohne jede Ahnung von OFAC-Regeln erfassen können. Im wenig bedeutsamen Wirtschaftsministerium werden Waren, Wissen, Software und Technik mit Embargos belegt. Das Außenministerium regelt die Ausfuhr von allem, was nach ITAR-Regeln als Waffe gelten kann.
Gemeinsam ist allen Regelungen, dass sie extraterritorial wirken. Sie erfassen also auch den Handel im Ausland, beispielsweise ein deutsches Softwareprogramm mit amerikanischem Verschlüsselungsmodul und den luxemburger Transaktionsfinanzier. Genehmigungen gibt es für nahezu alles. Ihre amtliche Bearbeitung ist weniger transparent als sonstige Verwaltungsverfahren. OFAC ist fast undurchsichtiger als die Geheimdienste.
Die Verteidigung gegen OFAC-Behauptungen zur Entfernung von der Schwarzen Liste mithilfe von Rechtsanwälten ist erst möglich, wenn das Amt der Kanzlei eine Ausnahmegenehmigung zur Honorarannahme erteilt. Dieser Akt erfolgt transparent und zügig, solange man beim Amt bekannt ist. Wer diesen Schritt vergisst, findet sich als Anwalt selbst auf der Schwarzen Liste wieder, was zur Auslieferung, siebenstelligen Ordnungsgeldern und Haftstrafen führen kann.