Forumshaftung: Keine Unterdrückungsfunktion
CK • Washington. Als sich sein Freund als er bei einem Internetforum ausgab, verklagte der Kläger den Forumsbetreiber auf Schadensersatz aus unerlaubter Handlung, darunter Produkthaftung wegen mangelnder Vorkehrungen gegen die Impersonation. Am 27. März 2019 beurteilte die Revision in Herrick v. Grindr LLC die Einrede des §230 Communications Decency Act gegen die verschiedenen Anspruchsgrundlagen, die das Forum geltend machte. Foren sollen für das Material von Dritten nach dem Bundesgesetz haftungsbefreit sein.
In New York City erkannte das Gericht, dass das Forum nur Material von Dritten verwaltet und als interaktiver, wie im Gesetz definierter Kommunikationsdienstleister auftritt. Der Mangel automatisierter Unterdrückungsfunktionen für falsches oder rechtswidriges Material, das Dritte einstellen, komme nicht einer inhaltlichen Bearbeitung gleich, für das ein Forum haften müsste, urteilte der United States Court of Appeals for the Second Circuit.
In New York City erkannte das Gericht, dass das Forum nur Material von Dritten verwaltet und als interaktiver, wie im Gesetz definierter Kommunikationsdienstleister auftritt. Der Mangel automatisierter Unterdrückungsfunktionen für falsches oder rechtswidriges Material, das Dritte einstellen, komme nicht einer inhaltlichen Bearbeitung gleich, für das ein Forum haften müsste, urteilte der United States Court of Appeals for the Second Circuit.