Verleumdung mit Wikileaks-Verbindung, Mord
Tatbestandsmerkmale von Defamation, Defamation per se und False Light
CK • Washington. Der Familie eines vor der Trumpwahl ermordeten jungen Mannes bot der Kläger in Bauman v. Butowsky Unterstützung eines Detektivs an, der die behauptete Beziehung zu Wikileaks untersuchen könnte. Ihm warfen die Beklagten in rechtsradikalen und trump nahestehenden Medien vor, ein Werkzeug der Demokratischen Partei, ein Saubermacher und ein lügender, betrügender und stehlender Propagandist zu sein, wogegen er sich mit der Klage wegen Verleumdung und False Light - ins falsche Licht Setzens - wehrte.Das Bundesgericht der Hauptstadt entschied am 29. März 2019 mit einer lehrreichen Begründung. Es gab dem Antrag Butowskys auf Abweisung mangels örtlicher Zuständigkeit statt und wandte sich dann den materiellen Anspruchsgrundlagen gegen den Mitbeklagten Heavin zu. Die extremen Beschimpfungen erreichten weder den Grad der einfachen noch den der per-se-Verleumdung oder der Falschbeleuchtung, erklärte es nach der Schlüssigkeitsprüfung, die auch die direkte und die konkludente Verleumdung erörtert. Deshalb wies es auch die Klage gegen Heavin ab.