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Samstag, den 30. März 2019

Dokumente exportiert: ein Jahr Haft, Handelsverbot  

Extraterritoriales Handelsverbot trifft verbundene Personen und weltweit jedermann
.   Auf ein Jahr und einen Tag Haft lautete die Strafe für eine Per­son, die als ge­heim ge­kenn­zeich­ne­te Dokumente ausführte - was auch An­wäl­ten mit Pro­zes­sen oder Schiedsverfahren im Ausland geschehen kann und ge­sche­hen ist. Die Rechts­grund­lage ist der Espionage Act in 18 USC §792-799, und die Strafe ist nicht alles:

Am 1. April 2019 wird das Wirtschaftsministerium durch sein Amt Industry and Security Bureau unter dem Titel Order Denying Ex­port Privileges: Mohan L. Ni­rala ein zehnjähriges Ausfuhrverbot verkünden. Es kündigt auch an, dass al­le mit ihr verbundenen Personen derselben Sank­ti­on un­ter­fallen können. Zu­dem darf weltweit niemand mit ihr handeln; wer es doch tut, wird gleicher­maßen verfolgt.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.