Am 1. April 2019 wird das Wirtschaftsministerium durch sein Amt Industry and Security Bureau unter dem Titel Order Denying Export Privileges: Mohan L. Nirala ein zehnjähriges Ausfuhrverbot verkünden. Es kündigt auch an, dass alle mit ihr verbundenen Personen derselben Sanktion unterfallen können. Zudem darf weltweit niemand mit ihr handeln; wer es doch tut, wird gleichermaßen verfolgt.
Am 1. April 2019 wird das Wirtschaftsministerium durch sein Amt Industry and Security Bureau unter dem Titel Order Denying Export Privileges: Mohan L. Nirala ein zehnjähriges Ausfuhrverbot verkünden. Es kündigt auch an, dass alle mit ihr verbundenen Personen derselben Sanktion unterfallen können. Zudem darf weltweit niemand mit ihr handeln; wer es doch tut, wird gleichermaßen verfolgt.
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Herausgeber des German American Law Journal in der Digitalfassung sowie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Malta, England und USA Jurist, vormals Referent für Wirtschaftspolitik und IT-Aufsichtsrat, seit 2014 zudem Managing Partner einer 75-jährigen amerikanischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-amerikanische Rechtsfragen in Büchern und Fachzeitschriften.
2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heussen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Vertragsmanagement, und 2012 sein Buchbeitrag Business Negotiations in Germany in New York, 2013 sein EBook Der amerikanische Vertrag: Planen - Verhandeln - Schreiben.
Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.