Abwerbe-, Wettbewerbsverbot im Außendienst
CK • Washington. In Bindagraphics Inc. v. Fox Group Inc. untersucht das Bundesgericht für Maryland ein Abwerbe- und Wettbewerbsverbot, das einem angestellten Handelsvertreter umfassend Kontakte mit Kunden nach seinem Ausscheiden aus dem Unternehmen untersagt. Die in der Urteilsbegründung aufgeführten, nicht unüblichen Klauseln seines Arbeitsvertrags enthalten Fehler, die auch das Gericht nicht korrigieren kann. Die lehrreiche Begründung behandelt auch die Frage des Streichens unwirksamer Teile der Klauseln.
Blue-Pencil heißt das Berichtungsverfahren, das ein Ersetzen fehlerhafter Klauseln dem Gericht verbietet. Beide Klausel leiden unter demselben Definitionenproblem: Sie stellen die Verbote nicht auf das dem ehemaligen Vertreter Verbotene und Erlaubte ab, sondern sind als Methoden zum Ausschalten der Konkurrenz formuliert. Das ist zwar meist das gewünschte wirtschaftliche Ziel, aber es entspricht nicht dem zulässigerweise zu schützenden rechtlichen Interesse. Dieses besteht beispielsweise im Schutz eigener Daten und dem Erhalt bestehender Kundenbeziehungen. Es darf nicht die zukünftigen Beziehungen zu Nichtkunden erfassen oder den zugewiesenen Bezirk unangemessen regional ausdehnen.
Blue-Pencil heißt das Berichtungsverfahren, das ein Ersetzen fehlerhafter Klauseln dem Gericht verbietet. Beide Klausel leiden unter demselben Definitionenproblem: Sie stellen die Verbote nicht auf das dem ehemaligen Vertreter Verbotene und Erlaubte ab, sondern sind als Methoden zum Ausschalten der Konkurrenz formuliert. Das ist zwar meist das gewünschte wirtschaftliche Ziel, aber es entspricht nicht dem zulässigerweise zu schützenden rechtlichen Interesse. Dieses besteht beispielsweise im Schutz eigener Daten und dem Erhalt bestehender Kundenbeziehungen. Es darf nicht die zukünftigen Beziehungen zu Nichtkunden erfassen oder den zugewiesenen Bezirk unangemessen regional ausdehnen.