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Dienstag, den 02. April 2019

Abwerbe-, Wettbewerbsverbot im Außendienst

 
.   In Bindagraphics Inc. v. Fox Group Inc. untersucht das Bun­des­ge­richt für Maryland ein Abwerbe- und Wettbewerbsverbot, das einem an­ge­stell­ten Handelsvertreter umfassend Kontakte mit Kunden nach sein­em Ausscheiden aus dem Unternehmen untersagt. Die in der Ur­teils­be­grün­dung aufgeführten, nicht unüblichen Klauseln seines Arbeitsvertrags enthalten Fehler, die auch das Gericht nicht korrigieren kann. Die lehrreiche Be­grün­dung behandelt auch die Frage des Streichens unwirksamer Teile der Klauseln.

Blue-Pencil heißt das Berichtungsverfahren, das ein Ersetzen fehlerhafter Klau­seln dem Ge­richt verbietet. Beide Klausel leiden unter demselben De­fi­ni­ti­on­en­problem: Sie stellen die Verbote nicht auf das dem ehemaligen Ver­tre­ter Ver­bo­te­ne und Er­laub­te ab, sondern sind als Methoden zum Aus­schal­ten der Kon­kur­renz formuliert. Das ist zwar meist das gewünschte wirtschaftliche Ziel, aber es ent­spricht nicht dem zu­läs­siger­wei­se zu schüt­zen­den recht­li­chen In­ter­es­se. Die­ses besteht beispielsweise im Schutz eigener Daten und dem Erhalt bestehender Kundenbeziehungen. Es darf nicht die zukünftigen Beziehungen zu Nicht­kun­den er­fas­sen oder den zugewiesenen Bezirk unangemessen regional aus­deh­nen.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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