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Freitag, den 05. April 2019

Beim Bierkauf ausgeruscht, dann Laden verklagt  

Gefahr und Sorgfalt: Unreasonable Risk of Harm, Exercise of reasonable Care
.   Manche meinen, in den USA führe jeder Slip & Fall-Fall zum Schadensersatz. In Heidi Foreman v. Circle K Stores, Inc. be­ur­teilte die Revision den Fall einer Bierkundin, die viermal einen frisch ge­putz­ten, mit zwei grellgelben Warnschildern und gelben Putz­eimern mar­kier­ten Weg un­ter der Aufsicht einer Videokamera zum und vom Re­gal lief, bis sie aus­rutsch­te und klagte. Die Haftungstatbestandsmerkmale definierte es am 5. Ap­ril 2019 so:
(1) The condition presented an unreasonable risk of harm to the clai­mant and that risk of harm was reasonably foreseeable.
(2) The merchant either created or had actual or constructive no­ti­ce of the condition which caused the damage, prior to the oc­cur­rence.
(3) The merchant failed to exercise reasonable care. In determining rea­so­nable care, the absence of a written or verbal uniform clean­up or sa­fety procedure is insufficient, alone, to prove failure to ex­er­cise reasonable care.
La. R.S. § 9:2800.6(B)(1)-(3).
Natürlich hatte der Händler die Gefahr geschaffen und war ihrer bewusst. Da er angemessen vor ihr gewarnt hatte und die Kundin sie nicht hätte igno­rie­ren dür­fen, bleibt der Schicksalschlag an ihr hän­gen, ent­schied das Bundes­be­ru­fungs­ge­richt des fünften Bezirks der USA in New Orleans: Ju­ris­pru­den­ce has spe­ci­fi­cal­ly found that mopped floors do not create an unreasonable risk of harm when the ap­pro­pri­ate signage is used to warn patrons of the conditions of the floor. AaO 5.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.