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Dienstag, den 09. April 2019

US-Uneinheitlichkeit: Bund ist unzuständig  

Ein amerikanischer Brexit wäre überflüssig.
Penny e pluribus unum
.   Einigkeit und Recht und Freiheit be­deu­ten in den USA etwas anderes als in Frankreich oder Deutsch­land. Freiheit ist die Freiheit vom englischen König - aus der Per­spek­ti­ve der Unabhängigkeits­be­we­gung vor fast 250 Jah­ren. Heu­te ist es die vom Bund als Big Bro­ther, der sich nicht in ein­zel­staat­liche Be­lan­ge der Nach­fol­ger der Ko­lo­ni­en ein­mi­schen darf. Einig­keit ist nicht im Sin­ne von Einheitlichkeit, wie sie 1815 und 1871 in den zer­split­ter­ten deutschen Landen sinn­voll er­schien, er­wünscht. Die Bun­des­ver­fas­sung der USA besagt des­halb in ihrem 10. Zu­satz, dem Tenth Amend­ment:
The powers not delegated to the United States by the Consti­tu­ti­on, nor prohibited by it to the states, are reserved to the sta­tes re­spec­ti­ve­ly, or to the people.
Der Bund darf also nicht die Belange wie Vertragsrecht oder Straf­recht oder Ge­richtsbarkeiten regeln, soweit ihm die Verfassung nicht be­stimm­te Zu­stän­dig­kei­ten - anfangs Außenpolitik, Patente und Sonder­steu­ern, aber kei­ne Ein­kom­mensteuern, - zuwies. Dieser Födera­lis­mus sieht et­was an­ders als von aus­län­di­schen Besuchern erwartet aus. Einheit­li­che Ver­kehrs­re­geln in den USA? Weit ge­fehlt! Nur die Siegel verkünden: E Pluribus Unum.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.