The powers not delegated to the United States by the Constitution, nor prohibited by it to the states, are reserved to the states respectively, or to the people.Der Bund darf also nicht die Belange wie Vertragsrecht oder Strafrecht oder Gerichtsbarkeiten regeln, soweit ihm die Verfassung nicht bestimmte Zuständigkeiten - anfangs Außenpolitik, Patente und Sondersteuern, aber keine Einkommensteuern, - zuwies. Dieser Föderalismus sieht etwas anders als von ausländischen Besuchern erwartet aus. Einheitliche Verkehrsregeln in den USA? Weit gefehlt! Nur die Siegel verkünden: E Pluribus Unum.
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Herausgeber des German American Law Journal in der Digitalfassung sowie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Malta, England und USA Jurist, vormals Referent für Wirtschaftspolitik und IT-Aufsichtsrat, seit 2014 zudem Managing Partner einer 75-jährigen amerikanischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-amerikanische Rechtsfragen in Büchern und Fachzeitschriften.
2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heussen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Vertragsmanagement, und 2012 sein Buchbeitrag Business Negotiations in Germany in New York, 2013 sein EBook Der amerikanische Vertrag: Planen - Verhandeln - Schreiben.
Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.