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Mittwoch, den 17. April 2019

IP-Haftungsfreistellungsklausel mangelhaft

 
Indemnification Clause muss absolut eindeutig formuliert sein
.   Neues Recht schrieb die Revision in New York City am 17. April 2019 zur Haftungsfreistellungsklausel. Der klagende Musiker ver­trieb ein Lied über die Beklagte. Als beide erfolgreich eine Klage wegen be­haup­te­ter Rech­te­ver­letzung abwehrten, behielt die Beklagte $500000 für auf­ge­wen­de­te Ver­tei­di­gungs­ko­sten von den Tantiemen des Klägers ein, die er nun ein­klag­te. Die Beklagte gewann im Untergericht, das die Haftungsfreistellungs­klau­sel für gei­sti­ge Eigentumsrechte zugunsten der Beklagten für anwendbar hielt.

Copyright Symbol
Das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA hob die Entscheidung auf und wies in Pettibone v. WB Music Corp. das Untergericht an, dem Beklagten Auskunft über die ausstehenden Tantiemen zu erteilen, damit diese vollständig ausgezahlt werden. Ausschlaggebend war, dass die Revision ver­langt, die Haftungsfreistellungsklausel müs­se durch­ge­hend un­ein­deu­tig sein, während sie sich als löch­rig wie ein Schweizer Käse erwies. Wenn eine solche Klausel schon ohne je­de Aus­le­gung uneindeutige Ansätze erlaubt, sei sie unwirksam.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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