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Donnerstag, den 18. April 2019

40 Jahre Anwalt in der USA-Hauptstadt

 
.   Kaum traf der Verfasser vor 40 Jahren in der damals noch verschlafenen Hauptstadt ein, brachen erneut Boat People zu ihren Un­glücks­fahr­ten ins Südchinesiche Meer auf, wo sie massenhaft ertranken, wäh­rend der Iran in seine Re­vo­lu­ti­on stürtzte. Beiden Themen standen im Vor­der­grund der Auf­ga­ben, die ihm wie auch dem anderen Ausländer in einer be­nach­bar­ten Kanz­lei zu­ge­wie­sen wurden. Aus den einen entwickelten sich die Algiers Ac­cords über Enteignungsentschädigungsverfahren, aus dem anderen er­gab sich zu­min­dest ein Anruf vom CIA beim Verfasser, was er denn da an­stelle.

Interessante Lehrzeiten! Daran hat es in Wa­sh­ing­ton seither nie gemangelt, wo das Recht anfangs meist mit der Politik verbunden war - von einfachen Ge­setz­ge­bungs­ver­fah­ren bis zur Außen- und Außenwirtschaftspolitik. Erst all­mäh­lich be­gann auch die Transactional Practice des klassischen Wirt­schafts­rechts in Wa­sh­ing­ton eine Rol­le zu spielen: eigen­stän­dig oder in Verbin­dung mit der Ver­ord­nungs- und Ge­setz­gebung oder dem Ministerial­ver­wal­tungs­recht. Zwi­schen­durch immer wie­der In­formationssammlungen für diverse Staaten und ihre Par­la­men­te, so über Korruptionsvermeidung oder die Ent­wick­lung des Aus­fuhr­kon­troll­rechts und seine Aus­wir­kungen auf Un­ter­neh­men im Ausland.

Nach dem weiteren Studium samt Zulassungen bis zum Supreme Court folgte der Umstieg in eine kleine Kanzlei, in der der Aufbau einer auf transatlantische Beziehungen ausgerichteten Praxis organisatorisch leichter fiel. Dabei ent­fal­len natürlich Mandate, die für eine Mega-Transaktion die Mitwirkung von 50 Ju­ri­sten an der Due Diligence voraussetzen. Das ist allerdings ein klei­ner Preis für die enorme Freiheit, selbst im ausgewählten über die Annahme von Man­dan­ten und auch die Aufnahme komplementärer Partner zu entscheiden - und ein paar hundert Referendare und Praktikanten aus aller Welt ins US-Recht und auch die Vertretung von Staaten, Botschaften und global aktiven Un­ter­neh­men ein­zu­füh­ren.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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