Als Anwalt muss man die Mandanten schützen. Dazu gehört auch die Aufklärung der Manager über konzeptionelle Risiken, die nicht jede Geschäftsführung gern hört. Für manche Unternehmen, gerade solchen mit Verbraucherrisiken wie Airbags, Pestiziden oder Hypotheken empfiehlt sich das Umfeld in den USA mit seinem vervielfachten Schadensersatz und erpresserischen Sammelklagen gar nicht oder nur, nachdem die Haftung exakt eingeschätzt wird. Ein paar Produkthaftungsklagen - wobei das Produkthaftungsrecht nicht einmal so krass wie in Europa ist - sollten als Tornadowarnung verstanden werden: Der genaue Schaden ist noch unbekannt, aber höchste Vorsicht ist geboten.
In manchen Geschäftszweigen spielt Produkthaftung keine Rolle. Für sie kann das ständige Schwanken zwischen Handelsfreiheit und Handelssanktionen samt Ausfuhrkontrollen - sowohl für Waren als auch Dienstleistungen und Wissen - in Verbindung mit Finanzkontrollen der völlig intransparenten OFAC-Abteilung des Schatzamts bedeutsamer sein. Anderen schadet das restriktive Einwanderungsrecht. Wie vor den Geschworenen steht der verschmolzene, aus dem Ausland geführte Konzern in ungünstigerem Licht als eine amerikanische Firma, die ihr Rechts- und politisches Umfeld meist besser einschätzen und steuern kann.
Aus der anwaltlichen Beraterperspektive ist daher die M&A-technische Abwicklung von der grundsätzlichen Rechtsumfeldberatung zu trennen. Manche Unternehmen mit US-Ambitionen im Management lassen die Finger vom eigenen Engagement in den USA für globale Aktivitäten und beschränken sich in den USA auf das ausgewählte, risikominimierte operative Geschäft. Das verlangt Mut im Management und Aufrichtigkeit seitens der Anwälte, auch wenn sie eine fette M&&A-Transaktion gern unterstützen würden.