Haftungsimmunität der Suchmaschinen
Haftet der Postbote für Ergänzungen der Postkarte?
CK • Washington. Die Haftungsimmunität nach dem Communications Decency Act geht weit und schließt wie bei einer Zeitung, einem Postboten oder einer Telefongesellschaft die Haftung für Inhalte Dritter nach zahlreichen Haftungsgrundlagen aus. Gilt dies auch, wenn eine Suchmaschine sich von Dritten manipulieren lässt und eigene Inhalte wie Kartenmarkierung den gesammelten Inhalten hinzufügt?Etablierte Schlüsseldienste mit örtlicher Gewerbegenehmigung verklagten Suchmaschinen verbittert, weil sie Konkurrenten, die nicht vor Ort tätig sind, sondern über Callcenter Schlüsseldienste mit fingierten Ortsvorwahlen anbieten, als ortsansässig ausweisen und mit fiktiven Ortsanschriften auf Landkarten versehen und damit potentielle Kunden irreführen, die vor der verschlossenen Haustüre verzeifelt nach dem nächstliegenden Schlüsseldienst suchen.
Am 7. Juni 2019 bestätigte das Bundesberufungsgericht des Hauptstadtbezirks die Abweisung ihrer Klage gegen drei Suchmaschinen unter Verweis auf §230 CDA für alle Anspruchsgrundlagen nach Kartellrecht, Markenrecht, Wettbewerbsrecht, Betrugs, Verschwörung und Eingriffs in erwartete Kundenbeziehungen. Der einzige von der Immunität nicht erfasste Anspruch ist eine behauptete Vertragsverletzung. Bearbeitungen gesammelter Inhalte, die nicht völlig neue Inhalte darstellen, hält die Revision in Locksmith Service Inc. v. Google LLC für CDA-unerheblich.