Schwache Marken im Hüllenmarkt verwechselbar

Ein Prozessfehler führte zum Ausschluss eines Marktgutachtens, aber das Bundesberufungsgericht des siebten Bezirks der USA in Chicago manövriert wie das Untergericht um den Ausschluss herum, um nach lehrreicher Schilderung und Subsumierung der Verwechselbarkeitselemente als auch der Ergebnisse des Gutachtens zum Ergebnis zu gelangen.
Es weist die Klage des Markeninhabers gegen einen Konkurrenten, wegen Markenverletzung und Wettbewerbsverletzung ab. Lesenswert ist auch die Erörterung der Markenamtspraxis, manchmal den Begriff als beschreibend und eintragungsunfähig zu bezeichnen, während es anderen Antragstellern die Eintragung gestattet.