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Dienstag, den 11. Juni 2019

Schwache Marken im Hüllenmarkt verwechselbar

 
Markensymbol R im Kreis
.   Likelihood of Confusion, Verwech­sel­bar­keit, ist ein wichtiges Merkmal im Mar­ken­recht. Der Re­vi­si­ons­ent­scheid in Uncommon LLC v. Spi­gen Inc. vom 11. Ju­ni 2019 un­ter­sucht die ge­setz­li­chen und die von der Rechts­pre­chung ent­wickel­ten Merk­ma­le der Ver­wech­sel­bar­keit bei der Prü­fung eines Strei­tes zwi­schen zwei Te­le­fon­hüllenanbietern. Kei­ner hat mit seiner Mar­ke eine star­ke Be­deu­tung im Markt erworben, und beide verwenden den beschreibenden Begriff Kapsel, Capsule.

Ein Prozessfehler führte zum Ausschluss eines Markt­gut­ach­tens, aber das Bun­desberufungsgericht des siebten Bezirks der USA in Chi­ca­go manövriert wie das Untergericht um den Ausschluss her­um, um nach lehr­rei­cher Schil­de­rung und Sub­sumierung der Verwechselbarkeitselemente als auch der Er­geb­nis­se des Gutachtens zum Ergebnis zu gelangen.

Es weist die Klage des Markeninhabers gegen einen Konkurrenten, wegen Mar­kenverletzung und Wettbewerbsverletzung ab. Lesens­wert ist auch die Er­ör­te­rung der Markenamtspraxis, manchmal den Begriff als beschreibend und ein­tra­gungsunfähig zu bezeichnen, während es anderen Antragstellern die Ein­tra­gung gestattet.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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