Schadensersatz für Sachen, nicht das Leben
CK • Washington. Die lesenswerte Mindermeinung im Revisionsentscheid Philipp v. Germany vom 18. Juni 2018 weist auf Risiken der Mehrheitsentscheidung hin: Souveräne Staaten können vor US-Gerichten mit Völkermordklagen schlechter gestellt werden als Unternehmen, die an denselben Handlungen beteiligt gewesen sein sollten.
Das Bundesberufungsgericht der Hauptstadt legt die Ausnahmen von der Staatenimmunität nach dem Foreign Sovereign Immunities Act weiter aus als die Kollegen in anderen Bundesberufungsgerichtsbezirken. Die Mehrheitsentscheidung führt zum kaum nachvollziehbaren Ergebnis, dass die Enteignung von Sachen bei Genozid-Verbrechen Schadensersatz ermöglicht, während der Verlust des Lebens entschädigungslos bliebe.
Das Bundesberufungsgericht der Hauptstadt legt die Ausnahmen von der Staatenimmunität nach dem Foreign Sovereign Immunities Act weiter aus als die Kollegen in anderen Bundesberufungsgerichtsbezirken. Die Mehrheitsentscheidung führt zum kaum nachvollziehbaren Ergebnis, dass die Enteignung von Sachen bei Genozid-Verbrechen Schadensersatz ermöglicht, während der Verlust des Lebens entschädigungslos bliebe.