Rechtsschutz für Geschäftsgeheimnisse
CK • Washington. In Heraeus Medical GmbH v. Esschem Inc erklärt der Revisionsentscheid vom 21. Juni 2019 den Rechtsschutz gegen fortlaufende Geschäftsgeheimnisverletzungen. Das Gericht schützt die deutsche Inhaberin des Rechts im US-Prozess, obwohl die Klage nach Ablauf der Verjährungsfrist erhoben war: Bei einer fortlaufenden Verletzung kann das Gericht auf die nach Verjährungsrecht relevanten drei oder vier Jahre zurückblicken, um den Schadensersatz zu bestimmen.
Die deutsche Firma hatte sinnvollerweise auf ein kurzlebiges Patent mit seiner Veröffentlichungspflicht verzichtet und statt dessen Lizenzen für ihr Trade Secret erteilt. Sie erkannte erst spät, dass durch Firmenzusammenschlüsse und Vertragserweiterungen die beklagte Konkurrentin Zugang zu den Geheimnissen erlangte. Die Rechtswidrigkeit der Nutzung der Trade Secrets konnte sie jedoch nachweisen und gewann dem Grunde nach.
Zur Gewährung des Rechtsschutzes musste das Bundesberufungsgericht des dritten Bezirks der USA in Philadelphia den Zeitpunkt der Kenntniserlangung von der Verletzung bewerten, den die Parteien unterschiedlich behaupteten. Da die Klägerin früher als selbst eingeschätzt Kenntnis erlangt hatte, unterliegt ihr Anspruch dem Statute of Limitations. Das anwendbare Recht erlaubt jedoch einen fortlaufenden Schutz bei fortlaufenden Verletzungen, was die Entscheidung besonders lesenswert macht.
Die deutsche Firma hatte sinnvollerweise auf ein kurzlebiges Patent mit seiner Veröffentlichungspflicht verzichtet und statt dessen Lizenzen für ihr Trade Secret erteilt. Sie erkannte erst spät, dass durch Firmenzusammenschlüsse und Vertragserweiterungen die beklagte Konkurrentin Zugang zu den Geheimnissen erlangte. Die Rechtswidrigkeit der Nutzung der Trade Secrets konnte sie jedoch nachweisen und gewann dem Grunde nach.
Zur Gewährung des Rechtsschutzes musste das Bundesberufungsgericht des dritten Bezirks der USA in Philadelphia den Zeitpunkt der Kenntniserlangung von der Verletzung bewerten, den die Parteien unterschiedlich behaupteten. Da die Klägerin früher als selbst eingeschätzt Kenntnis erlangt hatte, unterliegt ihr Anspruch dem Statute of Limitations. Das anwendbare Recht erlaubt jedoch einen fortlaufenden Schutz bei fortlaufenden Verletzungen, was die Entscheidung besonders lesenswert macht.