• • Anforderungen an Fotorechtsverletzungsklage • • Verwechselbarkeitsmerkmale im Markenrecht • • Herstellerhaftung nach FBI-Telefondurchsuchung • • Zwang zur Gleichbehandlung verfassungswidrig • • Buch im Eigenverlag von Bestseller plagiiert • • Grenzkontrolle auf digitales Schmuggelgut • • Anfechtung der Online-Haftungsimmunität • • Zession des Urheberrechts nach 35 Jahren beendet • • Neueste Urteile USA

Freitag, den 21. Juni 2019

Amerikanische Gerichtsentscheide finden  

.   Der Verfasser sammelt Entscheidungen der US-Ge­rich­te täg­lich auf der Seite Decisions Today für seinen schnellen, aktuel­len Über­blick. An­de­re Quellen gibt es zuhauf, und manche sind mit guten Suchfunk­ti­o­nen ver­bun­den. Pacer sollte als staatliche Einrichtung alles anzeigen; aber eine An­mel­dung ist er­for­der­lich, und kleine Gebühren fallen auch an. Bei Justia fin­den sich die die­sel­ben Ent­schei­dun­gen gra­tis und mit ergänzenden Angaben über Parteien und Ver­fah­ren.

Mit dem Suchbegriff GmbH findet man beispielsweise nicht nur Ent­schei­dun­gen, sondern auch Klagen, die Firmen dieser Gesellschafts­form tref­fen. Lexis und Westlaw sind die alteingesessenen Datenbanken, die bei Ge­rich­ten am zi­tier­fä­hig­sten gelten; sie sind auch die teu­er­sten, und Man­dan­ten sind oft von de­ren Da­ten­bank­ko­sten schockiert. Günstiger mit fast glei­chem Lei­stungs­um­fang sind Casetext und Fastcase.

Die Webseiten der Gerichte sind unterschiedlich ausgestattet. Die Re­vi­si­ons­in­stan­zen erlauben den vollständigen Zugriff in unterschiedlichen Formaten, was den Verfasser zur automatisierten, einheitlichen Zu­sam­men­stel­lung aus Quel­len der 13 Bundesberufungsgerichte und des Supreme Court ver­an­lass­te. Erst­in­stan­zen bieten ganz unterschiedliche Qualität. Der United States District Court for the District of Kansas steht beim Verfasser ganz oben.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.