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Freitag, den 21. Juni 2019

Rechtsschutz für Geschäftsgeheimnisse

 
.   In Heraeus Medical GmbH v. Esschem Inc er­klärt der Re­vi­si­ons­ent­scheid vom 21. Juni 2019 den Rechtsschutz gegen fort­lau­fen­de Ge­schäfts­ge­heimnisverletzungen. Das Gericht schützt die deut­sche In­ha­be­rin des Rechts im US-Prozess, obwohl die Klage nach Ablauf der Ver­jäh­rungs­frist er­ho­ben war: Bei einer fortlaufenden Verletzung kann das Gericht auf die nach Ver­jäh­rungs­recht re­le­van­ten drei oder vier Jahre zurück­blicken, um den Scha­dens­er­satz zu be­stim­men.

Die deutsche Firma hatte sinnvollerweise auf ein kurzlebiges Patent mit sei­ner Ver­öf­fent­li­chungs­pflicht verzichtet und statt dessen Lizenzen für ihr Tra­de Se­cret er­teilt. Sie erkannte erst spät, dass durch Firmenzusammen­schlüs­se und Ver­trags­er­wei­terungen die beklagte Konkurrentin Zugang zu den Ge­heim­nis­sen er­lang­te. Die Rechtswidrigkeit der Nutzung der Trade Secrets konn­te sie je­doch nach­wei­sen und gew­ann dem Grun­de nach.

Zur Gewährung des Rechtsschutzes musste das Bundesberufungs­ge­richt des drit­ten Be­zirks der USA in Philadelphia den Zeitpunkt der Kenntnis­er­lan­gung von der Ver­let­zung be­wer­ten, den die Parteien unterschiedlich be­haup­te­ten. Da die Klä­ge­rin frü­her als selbst eingeschätzt Kennt­nis er­langt hat­te, un­ter­liegt ihr An­spruch dem Statute of Limitations. Das an­wend­ba­re Recht er­laubt je­doch einen fort­lau­fen­den Schutz bei fort­lau­fen­den Ver­let­zun­gen, was die Ent­schei­dung be­son­ders le­sens­wert macht.



Amerikanische Gerichtsentscheide finden

 
.   Der Verfasser sammelt Entscheidungen der US-Ge­rich­te täg­lich auf der Seite Decisions Today für seinen schnellen, aktuel­len Über­blick. An­de­re Quellen gibt es zuhauf, und manche sind mit guten Suchfunk­ti­o­nen ver­bun­den. Pacer sollte als staatliche Einrichtung alles anzeigen; aber eine An­mel­dung ist er­for­der­lich, und kleine Gebühren fallen auch an. Bei Justia fin­den sich die die­sel­ben Ent­schei­dun­gen gra­tis und mit ergänzenden Angaben über Parteien und Ver­fah­ren.

Mit dem Suchbegriff GmbH findet man beispielsweise nicht nur Ent­schei­dun­gen, sondern auch Klagen, die Firmen dieser Gesellschafts­form tref­fen. Lexis und Westlaw sind die alteingesessenen Datenbanken, die bei Ge­rich­ten am zi­tier­fä­hig­sten gelten; sie sind auch die teu­er­sten, und Man­dan­ten sind oft von de­ren Da­ten­bank­ko­sten schockiert. Günstiger mit fast glei­chem Lei­stungs­um­fang sind Casetext und Fastcase.

Die Webseiten der Gerichte sind unterschiedlich ausgestattet. Die Re­vi­si­ons­in­stan­zen erlauben den vollständigen Zugriff in unterschiedlichen Formaten, was den Verfasser zur automatisierten, einheitlichen Zu­sam­men­stel­lung aus Quel­len der 13 Bundesberufungsgerichte und des Supreme Court ver­an­lass­te. Erst­in­stan­zen bieten ganz unterschiedliche Qualität. Der United States District Court for the District of Kansas steht beim Verfasser ganz oben.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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