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Montag, den 24. Juni 2019

Anstößige FUCT-Marke eintragungsfähig  

.   Am 24. Juni 2019 entschied der Supreme Court in Wa­sh­ing­ton, DC, dass ent­ge­gen der Auffassung des Bundesmarken­amts an­stößige Mar­ken eintragungsfähig sind. Der Lanham Act sieht in 15 USC §1052(a) die Nicht­ein­tragung von Marken vor, die immoral or scan­da­lous sind. Die Mar­ke FUCT wirkt so, aber die verweigerte Eintragung ist ver­fas­sungs­wid­rig, weil sie un­zu­läs­sigerweise den Inhalt einer nach dem First Amend­ment grund­rechts­ge­schütz­ten Meinung bewertet:
But in any event, the "immoral or scandalous" bar is substan­ti­al­ly over­broad. There are a great many immoral and scandalous ide­as in the world (even more than there are swearwords), and the Lan­ham Act co­vers them all. It therefore violates the First Amend­ment.
Ohne die Entscheidung in Iancu v. Brunetti wäre der klagen­de Be­klei­dungs­her­steller allein auf die Nutzung der Marke im Ver­kehr ohne die sei­ne Rech­te stär­ken­de Eintragung angewiesen. Die Mindermeinung stimmt zu und be­zeich­net das ge­setz­li­che Verbot von Meinungen als Gift.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.