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Mittwoch, den 10. Juli 2019

Trumps Hotelbetrieb prozessual unanfechtbar

 
.   Zwei Staaten verklagten Trump und verloren am 10. Juli 2019 in der Revision wegen mangelnder Aktivlegitimation ent­ge­gen der Auf­fas­sung des Untergerichts. Die Staaten beklagten Schä­den für ihre Wirt­schaft, de­nen das Trumphotel zweihundert Meter vom Weißen Haus das Was­ser ab­gräbt. Sie ha­ben das Geschäft mit der Bewirtung von Diplomaten und aus­län­dischen Delegationen verloren, die sich beim Präsidenten einschmeicheln wollen.

Dadurch verliert die Gesamtwirtschaft von Maryland und des Dis­trict of Co­lum­bia, und die Einnahmen von Trump aus dem Hotel­be­trieb verletzen das Ver­fas­sungsverbot der Annahme von Geldern und Geschenken von Aus­län­dern in der Emoluments Clause. Das oft kon­ser­vative Bundes­be­ru­fungs­ge­richt des vier­ten Be­zirks der USA in Rich­mond stand Trump im Verfahren In re Trump bei, der nun un­ter an­de­rem wie­der ver­mie­den hat, seine Fi­nan­zen in einem Aus­for­schungs­beweisverfahren, Discovery, des amerika­ni­schen Pro­zes­ses offenlegen zu müssen.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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