Trumps Hotelbetrieb prozessual unanfechtbar
CK • Washington. Zwei Staaten verklagten Trump und verloren am 10. Juli 2019 in der Revision wegen mangelnder Aktivlegitimation entgegen der Auffassung des Untergerichts. Die Staaten beklagten Schäden für ihre Wirtschaft, denen das Trumphotel zweihundert Meter vom Weißen Haus das Wasser abgräbt. Sie haben das Geschäft mit der Bewirtung von Diplomaten und ausländischen Delegationen verloren, die sich beim Präsidenten einschmeicheln wollen.
Dadurch verliert die Gesamtwirtschaft von Maryland und des District of Columbia, und die Einnahmen von Trump aus dem Hotelbetrieb verletzen das Verfassungsverbot der Annahme von Geldern und Geschenken von Ausländern in der Emoluments Clause. Das oft konservative Bundesberufungsgericht des vierten Bezirks der USA in Richmond stand Trump im Verfahren In re Trump bei, der nun unter anderem wieder vermieden hat, seine Finanzen in einem Ausforschungsbeweisverfahren, Discovery, des amerikanischen Prozesses offenlegen zu müssen.
Dadurch verliert die Gesamtwirtschaft von Maryland und des District of Columbia, und die Einnahmen von Trump aus dem Hotelbetrieb verletzen das Verfassungsverbot der Annahme von Geldern und Geschenken von Ausländern in der Emoluments Clause. Das oft konservative Bundesberufungsgericht des vierten Bezirks der USA in Richmond stand Trump im Verfahren In re Trump bei, der nun unter anderem wieder vermieden hat, seine Finanzen in einem Ausforschungsbeweisverfahren, Discovery, des amerikanischen Prozesses offenlegen zu müssen.