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Mittwoch, den 17. Juli 2019

Im Ausforschungsbeweisverfahren zu streng gesiebt  

Beklagte gewinnt NDA-Verletzungsklage, aber Sanktion kann folgen
.   In Knight Capital Partners Corp. v. Henkel AG & Co. ge­wann die Be­klag­te ge­gen die Behauptung der Verletzung einer Vertrau­lich­keits­ver­ein­ba­rung, in die die Klägerin erfolglos auch deren Mutter­ge­sell­schaft ein­be­zog. Die Klag­ab­wei­sung wird lesenswert von der Revision im Bundes­be­rufungs­gericht des sech­sten Be­zirks der USA in Cincinnati am 16. Juli 2019 er­klärt und be­stä­tigt. Unter anderem hatte die Klägerin beklagt, die Mutter ha­be in Ver­trags­be­ziehungen ihrer Tochter rechtswidrig eingegriffen, was eine in­ter­es­san­te Rechts­frage darstellt.

Neben diesen Punkten erörterte die Revision den vom Untergericht als erledigt be­trach­te­ten An­trag der Klägerin auf eine prozessuale Bestrafung der Beklag­ten we­gen ihres Ver­hal­tens im Ausforschungsbeweisverfahren Discovery. Sie wirft ihr nicht die Un­ter­schla­gung oder Ver­nichtung von Beweisen vor, die im­mer Sank­ti­o­nen aus­lö­sen, son­dern die Falsch­ein­stu­fung von Be­wei­sen als sol­che, die nur die An­wäl­te ein­se­hen dür­fen. Der dadurch verursachte Mehr­auf­wand füh­re zur Haf­tung. Die Re­visi­on entschied, dass der Sanktionen­an­trag selb­stän­dig über die Klag­ab­wei­sung hinaus existiere und vom Un­ter­ge­richt noch zu be­schei­den sei.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.