Im Ausforschungsbeweisverfahren zu streng gesiebt
Beklagte gewinnt NDA-Verletzungsklage, aber Sanktion kann folgen
CK • Washington. In Knight Capital Partners Corp. v. Henkel AG & Co. gewann die Beklagte gegen die Behauptung der Verletzung einer Vertraulichkeitsvereinbarung, in die die Klägerin erfolglos auch deren Muttergesellschaft einbezog. Die Klagabweisung wird lesenswert von der Revision im Bundesberufungsgericht des sechsten Bezirks der USA in Cincinnati am 16. Juli 2019 erklärt und bestätigt. Unter anderem hatte die Klägerin beklagt, die Mutter habe in Vertragsbeziehungen ihrer Tochter rechtswidrig eingegriffen, was eine interessante Rechtsfrage darstellt.Neben diesen Punkten erörterte die Revision den vom Untergericht als erledigt betrachteten Antrag der Klägerin auf eine prozessuale Bestrafung der Beklagten wegen ihres Verhaltens im Ausforschungsbeweisverfahren Discovery. Sie wirft ihr nicht die Unterschlagung oder Vernichtung von Beweisen vor, die immer Sanktionen auslösen, sondern die Falscheinstufung von Beweisen als solche, die nur die Anwälte einsehen dürfen. Der dadurch verursachte Mehraufwand führe zur Haftung. Die Revision entschied, dass der Sanktionenantrag selbständig über die Klagabweisung hinaus existiere und vom Untergericht noch zu bescheiden sei.