Das Bundesberufungsgericht des dritten Bezirks der USA in Philadelphia erörterte die Vorgaben des Copyright Act in seiner Auslegung durch den Supreme Court und arbeitete sich durch die zahlreichen Urheberrechtsmerkmale durch. Es entschied am 1. August 2019, dass die wegen ihrer Funktionslosigkeit schutzfähigen Verzierungen auch bei einem Vorbild aus der Natur entscheidend sind, die ein Gericht in jedem Einzelfall würdigen muss.
Das Bundesberufungsgericht des dritten Bezirks der USA in Philadelphia erörterte die Vorgaben des Copyright Act in seiner Auslegung durch den Supreme Court und arbeitete sich durch die zahlreichen Urheberrechtsmerkmale durch. Es entschied am 1. August 2019, dass die wegen ihrer Funktionslosigkeit schutzfähigen Verzierungen auch bei einem Vorbild aus der Natur entscheidend sind, die ein Gericht in jedem Einzelfall würdigen muss.
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Herausgeber des German American Law Journal in der Digitalfassung sowie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Malta, England und USA Jurist, vormals Referent für Wirtschaftspolitik und IT-Aufsichtsrat, seit 2014 zudem Managing Partner einer 75-jährigen amerikanischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-amerikanische Rechtsfragen in Büchern und Fachzeitschriften.
2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heussen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Vertragsmanagement, und 2012 sein Buchbeitrag Business Negotiations in Germany in New York, 2013 sein EBook Der amerikanische Vertrag: Planen - Verhandeln - Schreiben.
Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.