Anwalt agiert wie im TV: Bestraft
Schutz des Offenlegungspflichtigen vor unzulässigem Beweisausforschungsvorgehen
CK • Washington. Aus Fernsehserien und Filmen ist der amerikanischen Öffentlichkeit der Anwalt vertraut, der am Abend vor dem Geschworenentermin schlagende Beweise herbeizaubert. Am Freitagnachmittag stellte der Anwalt in Progressive EMU Inc. v. Nutrition & Fitness Inc. einer Zeugin eine Beweisforderung als strafbewehrte Subpoena mit Ladung zu, die sie verpflichtete, zum Termin am Montag zahlreiche Dokumente zu sammeln, auszuwerten und vorzulegen. Die Beklagte wehrte dieses Vorgehen zu erheblichen Verteidigungskosten ab.In der Revision gegen die vom Gericht ausgesprochene Sanktion wegen Missbrauchs des Ausforschungsbeweisverfahrens in diesem Zivilprozess um einen Vertriebsvertrag unterlag der Anwalt am 13. August 2019. Das Bundesberufungsgericht des elften Bezirks der USA in Atlanta bestätigte nicht nur die Sanktion, sondern erlegte dem Anwalt auch die Revisionskosten der Gegenseite wegen der Aussichtslosigkeit des Rechtsmittels auf.
Die wichtige Lehre des Entscheids lautet, dass das Ausforschungsbeweisverfahren Discovery als Teil des US-Prozesses streng ist. Nicht nur wird die Vernichtung von Beweisen oder ihr versehentliches Verlieren bestraft, sondern auch der Missbrauch des Verfahrensmittels. Beim Untergang von Beweisen kann eine Klage abgewiesen werden, während Einreden der Verteidigung abgeschnitten werden können. Geldstrafen und Verfahrensnachteile sind ebenfalls zulässig. Es empfiehlt sich immer die Mitwirkung - allerdings stets im Wissen, dass unzulässige Forderungen vom eigenen Anwalt eingedämmt werden, bevor es zur Offenlegung von Beweisen kommt. Zudem kann die beweisfordernde Partei bestraft werden, wenn sie zu weit geht.