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Mittwoch, den 14. Aug. 2019

Jury beurteilt Haftungsfreistellungsklauseln

 
.   Wenn im US-Zivilprozess nur Rechts­fra­gen zu be­ur­tei­len sind, kom­men die Ge­schwo­re­nen nicht zum Zug, und das Ge­richt er­lässt ein Ur­teil als Summary Judgment. Sind Tatsachen zu würdigen, gelangt der Streit vor die Geschworenen, und sie nehmen nach Anweisung des Gerichts die Be­weis­wür­di­gung und die recht­li­che Sub­sum­tion vor. In English v. Rummel, Klep­per & Kahl führt der Re­vi­si­ons­ent­scheid zur Si­tua­ti­on, dass die Ge­schwo­re­nen die Aus­le­gung kom­ple­xer Ver­trags­klau­seln als Rechts- und Tat­sa­chen­fra­gen vor­neh­men müs­sen, nach­dem das Un­ter­ge­richt irr­tüm­lich an­ge­nom­men hat­te, der Streit um die Be­deu­tung von Haf­tungs­frei­stel­lungs­klau­seln kön­ne zwin­gend nur zu einem Er­geb­nis führen.

Am 14. August 2019 entschied hingegen das Bundes­be­ru­fungs­ge­richt des vier­ten Bezirks der USA in Richmond, dass die an­ge­wand­te Aus­le­gungs­me­tho­dik falsch ist und mehrere Aus­le­gun­gen mög­lich sind. Wel­che Aus­le­gung der In­dem­ni­fi­ca­ti­on Clau­ses die rich­ti­ge ist, muss nun die Jury ent­schei­den.

Im Brücken­bau­ver­trag hatten sich die Bau­fir­ma und die Qua­li­ty-Con­trol- und Qua­li­ty-As­su­ran­ce-Nach­un­ter­neh­mer auf un­ter­schied­li­che Haf­tungs­frei­stel­lun­gen ge­einigt, die das Unter­gericht als ähnlich den Mit­ver­ur­sa­cher­haf­tungs­regeln des Com­mon Law an­sah, was die Re­vi­si­on als un­zu­läs­sig be­ur­teil­te. Com­mon Law-Grund­sät­ze gäl­ten nicht, wenn ein Ver­trag aus­drück­lich an­de­re Re­ge­lun­gen vor­schrei­be.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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