Jury beurteilt Haftungsfreistellungsklauseln
CK • Washington. Wenn im US-Zivilprozess nur Rechtsfragen zu beurteilen sind, kommen die Geschworenen nicht zum Zug, und das Gericht erlässt ein Urteil als Summary Judgment. Sind Tatsachen zu würdigen, gelangt der Streit vor die Geschworenen, und sie nehmen nach Anweisung des Gerichts die Beweiswürdigung und die rechtliche Subsumtion vor. In English v. Rummel, Klepper & Kahl führt der Revisionsentscheid zur Situation, dass die Geschworenen die Auslegung komplexer Vertragsklauseln als Rechts- und Tatsachenfragen vornehmen müssen, nachdem das Untergericht irrtümlich angenommen hatte, der Streit um die Bedeutung von Haftungsfreistellungsklauseln könne zwingend nur zu einem Ergebnis führen.
Am 14. August 2019 entschied hingegen das Bundesberufungsgericht des vierten Bezirks der USA in Richmond, dass die angewandte Auslegungsmethodik falsch ist und mehrere Auslegungen möglich sind. Welche Auslegung der Indemnification Clauses die richtige ist, muss nun die Jury entscheiden.
Im Brückenbauvertrag hatten sich die Baufirma und die Quality-Control- und Quality-Assurance-Nachunternehmer auf unterschiedliche Haftungsfreistellungen geeinigt, die das Untergericht als ähnlich den Mitverursacherhaftungsregeln des Common Law ansah, was die Revision als unzulässig beurteilte. Common Law-Grundsätze gälten nicht, wenn ein Vertrag ausdrücklich andere Regelungen vorschreibe.
Am 14. August 2019 entschied hingegen das Bundesberufungsgericht des vierten Bezirks der USA in Richmond, dass die angewandte Auslegungsmethodik falsch ist und mehrere Auslegungen möglich sind. Welche Auslegung der Indemnification Clauses die richtige ist, muss nun die Jury entscheiden.
Im Brückenbauvertrag hatten sich die Baufirma und die Quality-Control- und Quality-Assurance-Nachunternehmer auf unterschiedliche Haftungsfreistellungen geeinigt, die das Untergericht als ähnlich den Mitverursacherhaftungsregeln des Common Law ansah, was die Revision als unzulässig beurteilte. Common Law-Grundsätze gälten nicht, wenn ein Vertrag ausdrücklich andere Regelungen vorschreibe.