Am 14. August 2019 entschied hingegen das Bundesberufungsgericht des vierten Bezirks der USA in Richmond, dass die angewandte Auslegungsmethodik falsch ist und mehrere Auslegungen möglich sind. Welche Auslegung der Indemnification Clauses die richtige ist, muss nun die Jury entscheiden.
Im Brückenbauvertrag hatten sich die Baufirma und die Quality-Control- und Quality-Assurance-Nachunternehmer auf unterschiedliche Haftungsfreistellungen geeinigt, die das Untergericht als ähnlich den Mitverursacherhaftungsregeln des Common Law ansah, was die Revision als unzulässig beurteilte. Common Law-Grundsätze gälten nicht, wenn ein Vertrag ausdrücklich andere Regelungen vorschreibe.