Nach einem Kompendium des Rechts, das oft von Gerichten wie ein Mustergesetz zur Orientierung verwandt wird, haftet der Inhaber der Kontrolle im Sinne von Zugangsrechten zum Anwesen - doch nur nach der 2. Fassung des Restatement of the Law of Torts: "Control" is defined--quite simply--as having "the power and right to admit people to the premises and to exclude people from it, and involves a substantial exercise of that right and power, zitiert das Gericht. Die 3. Fassung des Restatement kennt eine Art Sorgfaltspflicht des Besitzers. Die Kontrolle im Sinne der 2. Fassung liegt bei der Uni. Die 3. Fassung erreicht den Betreiber, und darauf stützt sich die Klägerin.
Die Revision entscheidet am 19. August 2019 jedoch wie das Untergericht: Das oberste Gericht des Staates Ohio hat sich für die Anwendbarkeit der 2. Fassung entschieden, daran ist auch die Bundesgerichtsbarkeit gebunden, und keiner der anderen von der Klägerin vorgebrachten Haftungsansätze kann gegen den Betreiberin greifen: While on the surface this argument appears compelling, the Restatement (Third) of Torts is not a reflection of Ohio law.
Der lesenswerte Beschluss des Bundesberufungsgericht im sechsten Bezirk der USA in Cincinatti zeigt indirekt den enormen Vorteil des greifbareren deutschen Rechts auf: Ein Gesetz als Text oder Kommentierung kaufen, ist in den USA undenkbar. Denn überall ist das Recht anders und das Gesetz regelt nur lückenhaft; da lohnt sich der Abdruck nicht.