Bot darf zur Auswertung Mitgliederdaten klauben
CK • Washington. Im Revisionsentscheid HiQ Labs Inc. v. LinkedIn Corp. wollte eine Informationsplattform Bots eines Datenverarbeitungsunternehmens verbieten, Mitgliederdaten zu sammeln. Sie ging nach zahlreichen Anspruchsgrundlagen gegen den Bot-Einsatz vor, nachdem der Gegner eine Feststellungsklage erhob: den Bundesgesetzen Computer Fraud and Abuse Act, Digital Millennium Copyright Act sowie dem einzelstaatlichen Strafrecht Kaliforniens mit dem California Penal Code §502(c) sowie Ansprüchen aus dem Common Law, das seit dem 19. Jahrhundert im Fallrecht einen Schutz der Privatsphäre entwickelt.
Am 9. September 2019 bestätigte in San Francisco das Bundesberufungsgericht des neunten Bezirks der USA eine untergerichtliche Verbotsverfügung, Injunction, gegen den behaupteten Unterlassungsanspruch. Keine der von ihm untersuchten Anspruchsgrundlagen der Informationsplattform verbietet das Absaugen veröffentlichter Daten, die technisch oder rechtlich keinem besonderen Schutz unterfallen. Die Plattform hatte kein Dateneigentum an den Mitgliedereinträgen behauptet, und was diese im Internet veröffentlichen, genießt keinen Schutz vor Datenklau.
Am 9. September 2019 bestätigte in San Francisco das Bundesberufungsgericht des neunten Bezirks der USA eine untergerichtliche Verbotsverfügung, Injunction, gegen den behaupteten Unterlassungsanspruch. Keine der von ihm untersuchten Anspruchsgrundlagen der Informationsplattform verbietet das Absaugen veröffentlichter Daten, die technisch oder rechtlich keinem besonderen Schutz unterfallen. Die Plattform hatte kein Dateneigentum an den Mitgliedereinträgen behauptet, und was diese im Internet veröffentlichen, genießt keinen Schutz vor Datenklau.