In Chicago entdeckt das Bundesberufungsgericht des siebten Bezirks der USA nicht die behauptete und verfassungswidrige Ansichtendiskriminierung, die das Unternehmen aus den Satzungsunterschieden für die verschiedenen Ausdrucksformen herleitet. Bei der Mauerwerbung reguliere das Dorf nicht Ansichten, sondern allein die Ästhetik. Über sie bestünden vielfältige Auffassungen, doch fällt dieses Thema unter die dörfliche Regulierungskompetenz, erklärt das Gericht.
In Chicago entdeckt das Bundesberufungsgericht des siebten Bezirks der USA nicht die behauptete und verfassungswidrige Ansichtendiskriminierung, die das Unternehmen aus den Satzungsunterschieden für die verschiedenen Ausdrucksformen herleitet. Bei der Mauerwerbung reguliere das Dorf nicht Ansichten, sondern allein die Ästhetik. Über sie bestünden vielfältige Auffassungen, doch fällt dieses Thema unter die dörfliche Regulierungskompetenz, erklärt das Gericht.
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Herausgeber des German American Law Journal in der Digitalfassung sowie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Malta, England und USA Jurist, vormals Referent für Wirtschaftspolitik und IT-Aufsichtsrat, seit 2014 zudem Managing Partner einer 75-jährigen amerikanischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-amerikanische Rechtsfragen in Büchern und Fachzeitschriften.
2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heussen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Vertragsmanagement, und 2012 sein Buchbeitrag Business Negotiations in Germany in New York, 2013 sein EBook Der amerikanische Vertrag: Planen - Verhandeln - Schreiben.
Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.