Gewerbliche Redefreiheit: Werbung an Mauer
CK • Washington. Im Fall Leibundguth Storage & Van Service Inc. v. Village of Downers Grove geht ein Unternehmen gegen eine Dorfsatzung vor, die ihre auf eine Mauer gemalte Werbung neben Bahngleisen wegen der Überschreitung der zulässigen bemalten Fläche untersagt. Es beklagt die Verletzung des Verfassungsrechts auf gewerbliche Redefreiheit. Der Revisionsentscheid vom 25. September 2019 erklärt die Maßstäbe für gewerbliche, politische und sonstige Redefreiheit.
In Chicago entdeckt das Bundesberufungsgericht des siebten Bezirks der USA nicht die behauptete und verfassungswidrige Ansichtendiskriminierung, die das Unternehmen aus den Satzungsunterschieden für die verschiedenen Ausdrucksformen herleitet. Bei der Mauerwerbung reguliere das Dorf nicht Ansichten, sondern allein die Ästhetik. Über sie bestünden vielfältige Auffassungen, doch fällt dieses Thema unter die dörfliche Regulierungskompetenz, erklärt das Gericht.
In Chicago entdeckt das Bundesberufungsgericht des siebten Bezirks der USA nicht die behauptete und verfassungswidrige Ansichtendiskriminierung, die das Unternehmen aus den Satzungsunterschieden für die verschiedenen Ausdrucksformen herleitet. Bei der Mauerwerbung reguliere das Dorf nicht Ansichten, sondern allein die Ästhetik. Über sie bestünden vielfältige Auffassungen, doch fällt dieses Thema unter die dörfliche Regulierungskompetenz, erklärt das Gericht.