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Mittwoch, den 25. Sept. 2019

Gewerbliche Redefreiheit: Werbung an Mauer  

.   Im Fall Leibundguth Storage & Van Service Inc. v. Village of Dow­ners Gro­ve geht ein Unternehmen gegen eine Dorfsatzung vor, die ihre auf eine Mauer gemalte Werbung neben Bahngleisen wegen der Über­schrei­tung der zu­läs­si­gen be­mal­ten Fläche untersagt. Es beklagt die Verletzung des Ver­fas­sungs­rechts auf gewerbliche Redefreiheit. Der Revisionsentscheid vom 25. Sep­tem­ber 2019 erklärt die Maßstäbe für gewerbliche, politische und sonstige Re­de­frei­heit.

In Chicago entdeckt das Bundesberufungsgericht des siebten Bezirks der USA nicht die behauptete und verfassungswidrige Ansichtendiskriminierung, die das Unternehmen aus den Satzungsunterschieden für die verschiedenen Aus­drucks­for­men herleitet. Bei der Mauerwerbung reguliere das Dorf nicht An­sich­ten, son­dern al­lein die Ästhetik. Über sie bestünden viel­fäl­ti­ge Auf­fas­sun­gen, doch fällt dieses Thema unter die dörfliche Regu­lie­rungs­kom­pe­tenz, er­klärt das Gericht.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.