Gutscheine für Opfer, $2 Mio. für Anwälte
CK • Washington. Gegen den Irrsinn eines Sammelklagevergleichs wandten sich Justizminister, als der Vergleich abgeschlossen und vom Gericht mit Rückfrage bei Betroffenen genehmigt werden musste. Der Vergleich verlangt vom Hersteller eines angeblich defekten Schnellkochtopfes die Zahlung von fast $2 Mio. an die Sammelklägeranwälte, während Kunden einen Gutschein für einen Preisnachlass beim Ersatztopfkauf erhalten sollten.
Sammelklägeranwälte fungieren wie Spieler und Schauspieler. Sie müssen den Geschworenen im amerikanischen Zivilprozess ein düsteres Bild vermitteln, und sie finanzieren erfolglos zahlreiche Prozesse, bis schließlich einer den großen Wurf einspielt.
Den Justizministern erschien der Gewinn angesichts der Opferabspeisung unausgewogen. Ob ein Defekt überhaupt vorlag, war beim Vergleichsschluss noch nicht entschieden, doch der Hersteller wich dem Druck, den die Anwälte der Kläger aufgebaut hatten.
Im Ergebnis gestattet das Bundesberufungsgericht des sechsten Bezirks der USA am 10. Oktober 2019 im Fall Kenneth Chapman v. Tristar Products Inc. den Justizministern nicht, erst im Revisionsverfahren als Nebenintervenienten zugelassen zu werden.
Sammelklägeranwälte fungieren wie Spieler und Schauspieler. Sie müssen den Geschworenen im amerikanischen Zivilprozess ein düsteres Bild vermitteln, und sie finanzieren erfolglos zahlreiche Prozesse, bis schließlich einer den großen Wurf einspielt.
Den Justizministern erschien der Gewinn angesichts der Opferabspeisung unausgewogen. Ob ein Defekt überhaupt vorlag, war beim Vergleichsschluss noch nicht entschieden, doch der Hersteller wich dem Druck, den die Anwälte der Kläger aufgebaut hatten.
Im Ergebnis gestattet das Bundesberufungsgericht des sechsten Bezirks der USA am 10. Oktober 2019 im Fall Kenneth Chapman v. Tristar Products Inc. den Justizministern nicht, erst im Revisionsverfahren als Nebenintervenienten zugelassen zu werden.