×KEINE COOKIES & KEINE TRACKER

• • Terroranschlag auf Rechtstaatlichkeit in USA • • Absurde Regeln vom First Felon • • Die ersten Dekrete des First Felon amtlich • • First Felon: Verurteilt ja, bestraft nein • • Preisregeln für Eintrittskarten, Beherbergung • • Klarstellung der FARA-Meldepflicht im Entwurf • • CTA: BOIR-Meldepflicht erneut aufgehoben • • BOIR-Meldepflicht bleibt - neue kurze Fristen • • Neueste Urteile USA

Donnerstag, den 24. Okt. 2019

Richter fordern Staatenimmunität

 
.   Im Revisionsentscheid Merlini v. Canada brechen drei Richter des Gesamtsenats des Bundesberufungsgerichts des ersten Bezirks der USA in Boston eine Lanze für die Staatenimmunität. Am 23. Oktober 2019 erklärten sie, dass die zugrundeliegende arbeitsrechtliche Entscheidung über Nebenleistungen für Ortskräfte an Konsulaten in Neuengland wesentliche Grundsätze des Foreign Sovereign Immunities Act verletzt, der in den USA die Wiener Übereinkommen von 1961 und 1963 umsetzt.

Die Entscheidung ignoriere den Wortlaut des Gesetzes und fuße fehlerhaft auf der Rechtsgeschichte des Gesetzes in 28 USC §1602. Die Richter regen eine Nachprüfung durch den United States Supreme Court in Washington, DC an. Ihrer Auffassung zufolge ist die weitere Revision zulässig, weil andere Bundesberufungsgerichte den FSIA anders verstehen.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
×KEINE COOKIES - KEINE TRACKER