Bademeister und Badenixen: Diskriminierung
CK • Washington. Sprüche klopften ein Bademeister und seine untergebenen Badehilfen, bis er nach einer anonymen Behauptung entlassen wurde, er würde ein sexuell geprägtes, frauenfeindliches Klima inspirieren oder tolerieren. Das abweisende Urteil im Fall Redmon v. YMCA vom 24. Oktober 2019 enthält zahlreiche Argumente, die lehrreich gegen seine Behauptung einer geschlechtsbezogenen Diskriminierung wirken:
1. Ein Gericht ist keine Superpersonalabteilung und untersucht nicht jeden Sachverhalt, sondern verlässt sich auf die Parteivorträge.Die letzte Feststellung des Bundesgerichts der Hauptstadt ist mit Vorsicht zu genießen, weil die Einleitung und Durchführung einer neutralen Untersuchung behaupteten Fehlverhaltens in vielen Fällen für eine erfolgreiche Verteidigung gegen Diskriminierungsbehauptungen entscheidend ist.
2. Ein Mann kann sich nicht allein deswegen diskriminiert ansehen, weil er der einzige Mann ist, der entlassen wird, während Frauen wegen desselben Verhaltens ungerügt bleiben.
3. Ein Arbeitgeber darf Vorgesetzte anders behandeln als Untergebene, solange keine Diskriminierung nach gesetzlichen Maßstäben vorliegt.
4. Auch nach einer anonymen Beschuldigung muss der Arbeitgeber nicht zwingend eine Untersuchung einleiten und kann, solange keine diskriminierende Vergeltung ausgeteilt wird, einen Mitarbeiter aufgrund mangelnder Leistungen oder Fehlverhaltens entlassen.