1. Ein Gericht ist keine Superpersonalabteilung und untersucht nicht jeden Sachverhalt, sondern verlässt sich auf die Parteivorträge.Die letzte Feststellung des Bundesgerichts der Hauptstadt ist mit Vorsicht zu genießen, weil die Einleitung und Durchführung einer neutralen Untersuchung behaupteten Fehlverhaltens in vielen Fällen für eine erfolgreiche Verteidigung gegen Diskriminierungsbehauptungen entscheidend ist.
2. Ein Mann kann sich nicht allein deswegen diskriminiert ansehen, weil er der einzige Mann ist, der entlassen wird, während Frauen wegen desselben Verhaltens ungerügt bleiben.
3. Ein Arbeitgeber darf Vorgesetzte anders behandeln als Untergebene, solange keine Diskriminierung nach gesetzlichen Maßstäben vorliegt.
4. Auch nach einer anonymen Beschuldigung muss der Arbeitgeber nicht zwingend eine Untersuchung einleiten und kann, solange keine diskriminierende Vergeltung ausgeteilt wird, einen Mitarbeiter aufgrund mangelnder Leistungen oder Fehlverhaltens entlassen.
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Herausgeber des German American Law Journal in der Digitalfassung sowie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Malta, England und USA Jurist, vormals Referent für Wirtschaftspolitik und IT-Aufsichtsrat, seit 2014 zudem Managing Partner einer 75-jährigen amerikanischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-amerikanische Rechtsfragen in Büchern und Fachzeitschriften.
2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heussen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Vertragsmanagement, und 2012 sein Buchbeitrag Business Negotiations in Germany in New York, 2013 sein EBook Der amerikanische Vertrag: Planen - Verhandeln - Schreiben.
Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.