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Mittwoch, den 30. Okt. 2019

Handelsvertreterschutz in den USA  

.   Ohne landesweites Gesetz folgen Handelsvertreter und Vertriebsunternehmen dem Recht der einzelnen Staaten. Von diesen haben einige Schutzgesetze wie das Wisconsin Fair Dealership Law erlassen, das am 29. Oktober 2019 im Revisionsfall PMT Machinery Sales Inc. v. Yama Seiki Inc. mit weiteren Aufschlüssen über die rechtliche Stellung von Hersteller- und Vertriebsunternehmen erörtert wurde.

Das einflussreiche Bundesberufungsgericht des siebten Bezirks der USA in Chicago beschreibt den Sachverhalt anschaulich, dem kein Vertriebsvertrag zugrunde liegt, doch Umsätze zugunsten eines Herstellers und des klagenden Vertriebsunternehmens aufzeigt. Diese Umsätze führte der Kläger herbei, indem er für Kunden mit dem Hersteller Kontakt aufnahm, eine Kommission erhielt, und den Hersteller den eigentlichen Verkauf und die Rechteübertragung vornehmen ließ.

Ohne Händler- oder Vertriebsvertrag musste der Kläger dem Gericht belegen, dass er Herr des Kundengeschäfts war oder rechtmäßig die geistigen Eigentumsrechte des Herstellers in Vertrieb und Werbung nutzte. Die vom Gericht hierzu zitierten Präzedenzfälle sind lehrreich und ausführlich. Es folgert zur Anspruchsabweisung:
… PMT has failed to show that it had any dealership agreement with Yama Seiki, much less an exclusive one. To qualify as a dealership under the statute, PMT must have either possessed the right to sell or distribute Yama Seiki's products or made more than de minimis use of Yama Seiki's corporate symbols. But PMT never stocked any of Yama Seiki’s products, collected money for their sale, or made more than de minimis use of Yama Seiki’s logos.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.