Böser Sheriff verliert Verleumdungsklagen
CK • Washington. Der rechtsbrechende Sheriff in Arizona verklagte drei Fernseh- und Online-Medieneinrichtungen wegen verleumdender Berichte über eine seiner Straftaten, für welche ihn sein Freund Trump schon vor der Strafzumessung begnadigte, und verlor mit dem für Journalisten lesenswerten Urteil in Arpaio v. Zucker am 31. Oktober 2019.
Die Medien berichteten, dass der Kläger verurteilt und begnadigt wurde, doch stuften sie die Tat als Verbrechen ein, während die Anklage eine ordnungswidrige, strafrechtliche Missachtung des Gerichts bis zur Verurteilung verfolgte. Minuten bis maximal zwei Tage nach den Berichten korrigierten sich die Medien öffentlich und nachhaltig.
Das Bundesgericht der Hauptstadt erklärte die Tatbestandsmerkmale einer Verleumdung, zu denen bei einer Person des öffentlichen Interesses eine Böswilligkeit der Falschberichterstattung, actual Malice, zählt. Als solche Person, public Figure, sehen die Parteien und das Gericht den Kläger an. Da der Kläger keine Böswilligkeit artikulieren konnte, wies das Gericht seine Klage ab, auch wenn es die Nachteile einer temporären und nachlässigen Falschdarstellung bestätigt.
Die Medien berichteten, dass der Kläger verurteilt und begnadigt wurde, doch stuften sie die Tat als Verbrechen ein, während die Anklage eine ordnungswidrige, strafrechtliche Missachtung des Gerichts bis zur Verurteilung verfolgte. Minuten bis maximal zwei Tage nach den Berichten korrigierten sich die Medien öffentlich und nachhaltig.
Das Bundesgericht der Hauptstadt erklärte die Tatbestandsmerkmale einer Verleumdung, zu denen bei einer Person des öffentlichen Interesses eine Böswilligkeit der Falschberichterstattung, actual Malice, zählt. Als solche Person, public Figure, sehen die Parteien und das Gericht den Kläger an. Da der Kläger keine Böswilligkeit artikulieren konnte, wies das Gericht seine Klage ab, auch wenn es die Nachteile einer temporären und nachlässigen Falschdarstellung bestätigt.