Hölle oder Hochwasser entpflichten nicht
Hell or High Water-Klausel im Vertrag verbietet Einreden
CK • Washington. Ein Mietfinanzvertrag mit einer Hell or High Water-Klausel zeigt der Beklagten im Revisionsentscheid Xerox Corp. v. JCTB Inc. ihre drastischen Konsequenzen. Sie kann erfolgreich bei einer Zahlungseinstellung nach Problemen mit der Mietsache auf Zahlung verklagt werden, ohne jegliche Einrede oder Einwendung, Defenses, geltend machen zu dürfen.Das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA in New York City erklärte ihr am 6. Dezember 2019, dass sie sich vertraglich fast aller Rechte begeben habe - außer dem Recht auf Ersatzlieferung vertragsgerecht funktionierender Geräte.
Bei der Hell or High Water Clause muss der Leasenehmer unter allen Umständen zahlen und darf nur dieses eine Recht geltend machen. Selbst ein Rückbehalt oder eine Aufrechnung, auf die eine deutsche Beklagte hoffen würde, sind ausgeschlossen.