Das Recht der Mogelpackung: Slack Fill
33% Luft in der Süßigkeitenschachtel: Sammelklage Benson v. Fannie May Confections
CK • Washington. Wegen einer behaupteten Mogelpackung strengten die Kläger im Revisionsentscheid Benson v. Fannie May Confections Brands Inc. vom 9. Dezember 2019 eine Sammelklage an. Zuviel funktionslose Luft in einer undurchsichtigen Verpackung verletzt das von der Food and Drug Administration verwaltete Nahrungsmittel- und Gesundheitsrecht, ohne dem Verbraucher ein Klagerecht einzuräumen:A container that does not allow the consumer to fully view its contents shall be considered to be filled as to be misleading if it contains nonfunctional slack-fill. Slack-fill is the difference between the actual capacity of a container and the volume of product contained therein. 21 CFR 100.100(a).Das Bundesgesetz untersagt jedoch keine Anspruchsgrundlagen aus einzelstaatlichem Recht wie Verbraucherschutz, Falschwerbung, Täuschung oder einer Verbindung von unerlaubter Handlung und Verstoß gegen Bundesrecht. Alle denkbaren Register zogen die Klägerinnen, doch das Bundesberufungsgericht des siebten Bezirks der USA in Chicago wies sie nach lehrreicher Erörterung zurück. Letztlich ist auch klar, dass die richtige Menge angegeben war und der Slack-fill-Luftraum nicht funktionslos ist, sondern dem Schutz der Ware dient.