• • Das Recht der Mogelpackung: Slack Fill • • Hölle oder Hochwasser entpflichten nicht • • $2,4 Mio. Schaden aus unerlaubter Rechtsberatung • • Bei Twitter angekreidet: Schadensersatz • • Unvergüteter Zeitungsartikel gedruckt und online • • Diffamierung: Entscheiden Richter oder Jury? • • Kreditvertragsklauseln: Konzilianz bestraft • • Unfreiwillig in Sammelschiedsprozess einbezogen • • Neueste Urteile USA

Dienstag, den 10. Dez. 2019

Markenlöschung muss nicht sein: Alternativen  

.   Eine Familienunternehmen spaltete sich in unter­schied­li­che Ge­schäfts­be­rei­che, und ein Teil wurde verkauft, nachdem es den Fami­li­en­na­men als Mar­ke an­ge­mel­det und ein­ge­tra­gen hatte. Nach dem Verkauf klagte der an­de­re Teil auf Markenlöschung aufgrund der Verwechslungsgefahr aus der ent­schei­den­den Kundensicht.
Markensymbol R im Kreis

Der Revisionsentscheid in Fabick, Inc. v. JFTCO, Inc. vom 9. De­zem­ber 2019 stellt die Erwägungen dar, die das Untergericht zu einer Billigkeitsentscheidung führten, die das Obergericht, das Bundesberufungsgericht des siebten Bezirks der USA in Chi­ca­go, billigt.

Bei einer Verletzung ist die Löschung oder das Unterlassungsgebot nicht un­be­dingt die ge­rech­te Lö­sung, er­klärten die Gerichte. Ein Katalog von Aufklä­rungs­pflich­ten auf Web­sei­ten, Rech­nun­gen und son­sti­ger Korrespondenz über einen Zeit­raum von fünf Jah­ren kann ein ge­eig­ne­tes Mittel zur Vermeidung einer Kun­den­ver­wechs­lung und auch eines Scha­dens­er­satz­ur­teils sein, ent­schie­den bei­de Ge­rich­te.


Dienstag, den 10. Dez. 2019

Das Recht der Mogelpackung: Slack Fill  

33% Luft in der Süßigkeitenschachtel: Sammelklage Benson v. Fannie May Confections
.   Wegen einer behaupteten Mogelpackung strengten die Klä­ger im Re­vi­si­ons­ent­scheid Benson v. Fannie May Confections Brands Inc. vom 9. De­zem­ber 2019 eine Sam­mel­kla­ge an. Zuviel funktionslose Luft in einer un­durch­sich­ti­gen Ver­packung verletzt das von der Food and Drug Admini­stra­ti­on ver­wal­te­te Nahrungsmittel- und Gesundheitsrecht, ohne dem Verbraucher ein Kla­ge­recht ein­zu­räumen:
A container that does not allow the consumer to fully view its con­tents shall be con­si­de­red to be filled as to be misleading if it con­tains non­func­tio­nal slack-fill. Slack-fill is the difference between the ac­tu­al ca­pa­ci­ty of a container and the volume of product con­tai­ned the­re­in. 21 CFR 100.100(a).
Das Bundesgesetz untersagt jedoch keine Anspruchsgrundlagen aus ein­zel­staat­li­chem Recht wie Ver­brau­cher­schutz, Falschwerbung, Täuschung oder einer Ver­bin­dung von un­er­laub­ter Handlung und Verstoß gegen Bundes­recht. Al­le denk­ba­ren Re­gi­ster zo­gen die Klä­ge­rin­nen, doch das Bundes­be­ru­fungs­ge­richt des sieb­ten Be­zirks der USA in Chicago wies sie nach lehrreicher Er­ör­te­rung zu­rück. Letzt­lich ist auch klar, dass die richtige Menge angegeben war und der Slack-fill-Luft­raum nicht funk­ti­ons­los ist, son­dern dem Schutz der Wa­re dient.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.