USA: Selten spielt der Streitwert eine Rolle
Bei Wahl zwischen Bundes- und Staatsgericht: Fremdenschutz
CK • Washington. Als die Kolonien noch verfeindet waren, konnte der reisende Händler nicht sicher sein, in der xenophoben Fremde sein Recht zu finden. Die Verfassungsväter überließen nach der Unabhängigkeit der USA die Gerichtsbarkeit mit zwei Ausnahmen den Staaten: Bundesrechtliche Fragen gehören vor Bundesgerichte, und andere Prozesse mit Parteien aus unterschiedlichen Einzelstaaten dürfen vors Bundesgericht gehen, siehe Die Hexe und der Handelsreisende - aber nur wenn eine Streitwerthürde genommen wird, die heute $75.000 beträgt.Diese Hürde betrifft der Revisionsbeschluss vom 16. Dezember 2019 im Fall GW Holdings LLC v. US Highland Inc.. Das Bundesgericht des zweiten Bezirks der USA in New York City erklärt ganz konkret, dass an die Klägerbehauptung zum Streitwert nur minimalste Ansprüche gestellt werden. Der Beklagte muss hingegen - will er den Fall zum einzelstaatlichen Gericht verweisen lassen - das Gericht vom Fehlen des ausreichenden Streitwerts substantiiert überzeugen:
There is no allegation that Plaintiff-Appellant's initial estimation of damages was made in bad faith. Once a good faith representation has been made, the party opposing jurisdiction must show to a "legal certainty" that the amount recoverable does not meet the jurisdictional threshold. … It is not easy to do this. "[T]he legal impossibility of recovery must be so certain as virtually to negat[e] the plaintiff's good faith in asserting the claim." AaO 3.