Der Entscheid weist die Rügen zurück: Die zu befragende Zeugin hatte mit der Sache zu tun, auch wenn sie nicht zum Personal der Antragsgegnerin gehört. Eine Fristversäumnis ist undenkbar, weil das Gesetz bei Letters Rogatory keine Fristen kennt. Die prozessualen Anspruchvoraussetzungen sind erfüllt, weil für ein Verfahren Beweise einzuholen sind. Zudem ist das Prozessrecht, Fed. R. Civ. P. 28(b)(1)(A)–(D), in diesen Fällen flexibel, und die zitierten Präzedenzfälle belegen dies.
Der Entscheid weist die Rügen zurück: Die zu befragende Zeugin hatte mit der Sache zu tun, auch wenn sie nicht zum Personal der Antragsgegnerin gehört. Eine Fristversäumnis ist undenkbar, weil das Gesetz bei Letters Rogatory keine Fristen kennt. Die prozessualen Anspruchvoraussetzungen sind erfüllt, weil für ein Verfahren Beweise einzuholen sind. Zudem ist das Prozessrecht, Fed. R. Civ. P. 28(b)(1)(A)–(D), in diesen Fällen flexibel, und die zitierten Präzedenzfälle belegen dies.
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Herausgeber des German American Law Journal in der Digitalfassung sowie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Malta, England und USA Jurist, vormals Referent für Wirtschaftspolitik und IT-Aufsichtsrat, seit 2014 zudem Managing Partner einer 75-jährigen amerikanischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-amerikanische Rechtsfragen in Büchern und Fachzeitschriften.
2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heussen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Vertragsmanagement, und 2012 sein Buchbeitrag Business Negotiations in Germany in New York, 2013 sein EBook Der amerikanische Vertrag: Planen - Verhandeln - Schreiben.
Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.