Rechtshilfe im Ausland: Letters Rogatory
CK • Washington. In der Verfügung in Hyundai Motor Co. v. Direct Technologies International vom 23. Dezember 2019 erklärt das Bundesgericht der Hauptstadt Washington die Anforderungen an ein Rechtshilfeersuchen in einem verwaltungsrechtlichen Markenstreit. Die Antragstellerin geht vor der International Trade Commission außenhandelsrechtlich gegen die Antragsgegnerin vor, und der Verwaltungsrichter regte die Einholung von Beweisen in Kanada an. Dazu wandte sich die Antragstellerin an das zuständige Bundesgericht, und die Antragsgegnerin brachte ihre Rügen vor.
Der Entscheid weist die Rügen zurück: Die zu befragende Zeugin hatte mit der Sache zu tun, auch wenn sie nicht zum Personal der Antragsgegnerin gehört. Eine Fristversäumnis ist undenkbar, weil das Gesetz bei Letters Rogatory keine Fristen kennt. Die prozessualen Anspruchvoraussetzungen sind erfüllt, weil für ein Verfahren Beweise einzuholen sind. Zudem ist das Prozessrecht, Fed. R. Civ. P. 28(b)(1)(A)–(D), in diesen Fällen flexibel, und die zitierten Präzedenzfälle belegen dies.
Der Entscheid weist die Rügen zurück: Die zu befragende Zeugin hatte mit der Sache zu tun, auch wenn sie nicht zum Personal der Antragsgegnerin gehört. Eine Fristversäumnis ist undenkbar, weil das Gesetz bei Letters Rogatory keine Fristen kennt. Die prozessualen Anspruchvoraussetzungen sind erfüllt, weil für ein Verfahren Beweise einzuholen sind. Zudem ist das Prozessrecht, Fed. R. Civ. P. 28(b)(1)(A)–(D), in diesen Fällen flexibel, und die zitierten Präzedenzfälle belegen dies.