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Mittwoch, den 25. Dez. 2019

NSA-Eintrag: Korrektur, Löschung, Schadensersatz  

.   Im Fall Jacobs v. NSA verliert der Kläger wegen Unschlüssigkeit oder Schusseligkeit, aber die lehrreiche Abweisung vom 24. Dezember 2019 erklärt dem Leser alle denkbaren Anspruchsgrundlagen, die sich gegen Einträge persönlicher Daten in den Akten der National Security Agency wenden.

Nach 5 USC §§ 552a(g)(1)(A), (2)(A), § 552a(g)(1)(B), (3)(A) können die Korrektur und Herausgabe von Einträgen beantragt werden. Immer steht vor einer Klage die Hürde des Verwaltungsverfahrens, die der Kläger ignorierte, urteilt das Bundesgericht der Hauptstadt. Ebenso fehlt der Klage die Substantiierung von Tatsachen, die einen Schadensersatz oder andere Abhilfe nach der Verfassung, dem Privacy Act oder dem Common Law, auslösen könnten.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.