Neben zahlreichen anderen Faktoren, die von den USA als Sitz einer KI-Softwareschmiede abraten, stellt das Ausfuhrkontrollwesen der USA eine vermeidbare Compliance-Hürde dar. Genehmigungen sind erteilbar, Verletzungen werden unnachgiebig verfolgt. Das ist gut für Rechtsanwälte, aber schlecht für Unternehmer.
Auch wenn die Unternehmen aus dem Ausland exportieren wollen, können sie beim Einsatz amerikanischer Softwaremodule einer amerikanischen Wiederausfuhrkontrolle unterliegen, nicht nur der ihr Landes oder Wirtschaftsraumes. Die neue Verordnung des Bureau of Industry and Security in 15 CFR Teil 774 unter dem Titel Addition of Software Specially Designed To Automate the Analysis of Geospatial Imagery to the Export Control Classification Number 0Y521 Series ist nur einer von mehreren Schritten in die Richtung verschärfter amerikanischer Kontrollen im Bereich der Artificial Intelligence.