×KEINE COOKIES & KEINE TRACKER

• • Terroranschlag auf Rechtstaatlichkeit in USA • • Absurde Regeln vom First Felon • • Die ersten Dekrete des First Felon amtlich • • First Felon: Verurteilt ja, bestraft nein • • Preisregeln für Eintrittskarten, Beherbergung • • Klarstellung der FARA-Meldepflicht im Entwurf • • CTA: BOIR-Meldepflicht erneut aufgehoben • • BOIR-Meldepflicht bleibt - neue kurze Fristen • • Neueste Urteile USA

Donnerstag, den 16. Jan. 2020

Rundschreiben intern verteilt: Millionenhaftung

 
.   Ein Rundschreiben - zwei Rechtsverletzungen, und einen ge­wal­ti­gen Schadensersatz stellten die Gerichte im Revisionsentscheid Energy In­tel­ligence Group Inc. v. Kayne Anderson Capital Advisors LP am 15. Ja­nu­ar 2020 fest. Dieselbe Handlung verletzt das Urheberrecht durch un­er­laub­tes Ko­pie­ren und den Digital Millenium Copyright Act durch eine Kopier­schutz­um­ge­hung. Der Newsletter kostet etwas und ist auf einen be­stimm­ten Le­ser be­schränkt, wenn nicht Lizenzen für weitere Leser erworben werden.

Die Beklagte wollte die Gebühren dafür vermeiden und verteilte das einzige li­zen­zier­te Exem­plar intern digital. Das Bundesberufungsgericht des fünften Be­zirks der USA in New Orleans beschreibt nicht nur die Verletzungen, son­dern auch die Einreden sowie die vom Urheber verlangte Schadensminderung.

Mit Revisionsänderungen geht der Fall um ein vorgerichtliches Ver­gleichs­an­ge­bot von $5 Mio., 39 mal $15.000 gesetzlichen Schadensersatz, $2,6 Mio. An­walts­ho­no­rar­er­stat­tung, $25.752.500 als Juryverdikt für 1646 Kopien und $1.062.500 für das Kopierschutzknacken. Der gesetzliche Faktor von $15.000 ist hoch angesetzt und liegt wahrscheinlich über dem tatsächlichen Scha­den, den der Ur­he­ber auch hät­te wäh­len dürfen.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
×KEINE COOKIES - KEINE TRACKER