Die Beklagte wollte die Gebühren dafür vermeiden und verteilte das einzige lizenzierte Exemplar intern digital. Das Bundesberufungsgericht des fünften Bezirks der USA in New Orleans beschreibt nicht nur die Verletzungen, sondern auch die Einreden sowie die vom Urheber verlangte Schadensminderung.
Mit Revisionsänderungen geht der Fall um ein vorgerichtliches Vergleichsangebot von $5 Mio., 39 mal $15.000 gesetzlichen Schadensersatz, $2,6 Mio. Anwaltshonorarerstattung, $25.752.500 als Juryverdikt für 1646 Kopien und $1.062.500 für das Kopierschutzknacken. Der gesetzliche Faktor von $15.000 ist hoch angesetzt und liegt wahrscheinlich über dem tatsächlichen Schaden, den der Urheber auch hätte wählen dürfen.