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Freitag, den 17. Jan. 2020

Klagen sind sofort zu veröffentlichen

 
.   Das Gericht im Revisionsentscheid Courthouse News Ser­vi­ce v. Mi­cha­el Planet vom 17. Januar 2020 wurde von einem Pres­se­or­gan ver­klagt, weil es den sofortigen Zugriff der Presse auf eingereichte Kla­gen be­hin­derte. Zunächst wollte es Klagen nach dem internen Verwaltungs­plan be­ar­bei­ten, spä­ter ließ es Klagen sofort scannen und bereitstellen, doch die nach 15 Uhr eingereichten erst am nächsten Tag.

Das Bundesberufungsgericht des neunten Bezirks der USA in San Francisco un­ter­such­te Ein­grif­fe in das bundesrechtliche Verfassungsrecht der Pres­se­frei­heit. Das Un­ter­gericht war in beiden Situationen vom Verfassungsverstoß aus­ge­gan­gen. Die Re­vision differenziert. Angemessene Eingriffe in die Presse­frei­heit nach Zeit-, Ort- und Art­fak­to­ren sind zulässig. Das anfängliche Ver­fah­ren ging zu weit, das neu­e­re ist den Umständen und Aufgaben der Gerichtsverwaltung angemessen.

Der Verfasser fand diese Entscheidung auf seiner Webseite mit allen oder na­he­zu al­len ta­ges­ak­tu­el­len Revisionsentscheidungen der Bundesgerichtsbarkeit. Die Sei­te darf auch von jedermann und -frau genutzt werden. Die Nahe­zu­lich­keit hängt davon ab, wie und wie oft die Webmaster der 14 Ge­rich­te ihre Sei­ten und Tech­nik um­stel­len und ob der Ver­fas­ser je­der klei­nen Änderung nachrennt.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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