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Montag, den 20. Jan. 2020

RSS-Urheberrechtsverletzung von Jury bejaht  

Copyright Symbol
.   Am heutigen Martin Luther King-Fei­er­tag fal­len kei­ne Urteile, doch verkündet Prof. Gold­man eine Ana­ly­se zur Über­nah­me von per RSS verbrei­te­ten On­line­in­for­ma­tionen. RSS ist neben Atom das meist­be­nutz­te Ver­brei­tungs­format für Blogs, das RSS-Lesern in Email- und Brow­ser­pro­gram­men den Ab­ruf und die Spei­che­rung von Be­rich­ten er­mög­licht. Über Suchmaschinen, aber auch Titelsammelseiten wie Gen.ius.tv des Verfassers, werdem die Berichte auffindbar, indem ein Sam­mel­pro­gramm die RSS-Sei­ten auf­ruft und Be­richte oder - wie Gen.ius.tv auch nur Titel und Link - übersichtlich oder suchbar zusammenstellt.

Im von Goldman analysierten Fall MidlevelU LLC v ACI Information Group wand­te sich ein RSS-Feedanbieter gegen die vollständige Wiedergabe der In­hal­te durch einen gewerblichen Sammler. Präzedenzfälle gibt es kaum, sodass sich das Gericht bei der Schlüssigkeitsprüfung der Verletzungsansprüche in Neu­land zur Fra­ge der konkludenten Zustimmung zur RSS-Feedverbreitung wagte und den Geschworenen die Prüfung der ordentlichen Urheberrechtsanmeldungen und -verletzungen sowie die Bewertung von Schadensersatzansprüchen auf­gab.

Das Verdikt der Geschworenen vom 27. September 2019 ist lesenswert, weil es die der Jury vorgelegten Fragen und ihre Einschätzungen in einer Art logischer Flowchart als rechtliche Prüfkette enthält. Dem Leser fehlt dabei der Hinter­grund des emo­tio­na­len oder span­nungs­ge­ladenen Vortrags im Prozess. Die­sen hät­te er aber auch bei einem Urteil nicht. Dem Verdikt folgt nach wei­te­rem Par­tei­vor­trag das Urteil des Bundesrichters im Südbezirk Floridas, sodass das Ergebnis des Schadensersatzes von $202.500 wegen 27 Verstö&szelig;en zu je $7.500 nicht das letzte Wort darstellt.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.