Webseitendesignvertrag lebt und stirbt
Limitation of Liability: Haftungsbeschränkungsklausel ist eng auszulegen
CK • Washington. Ein Handelsriese ging mit einem Webseitendesigner hastig einen Designvertrag ein, der als lebender, später zu konkretisierender Auftrag gestaltet war. Er verweigerte die vereinbarten Zahlungen beim Erreichen von Meilensteinen, weil der Designer zusätzliche Aufgaben und Änderungen nicht unvergütet leisten wollte. Vor Gericht gewann der Designer nicht nur die vereinbarte Zahlung, sondern auch eine Vergütung aus ungerechtfertigter Bereicherung für die Zusatzaufgaben und entwandten Geschäftsgeheimnisse sowie eine Anwalts- und Verfahrenskostenerstattung von $2.664.262,44.Der vertragliche Hauptanspruch wurde allerdings unter Anwendung der Haftungsbeschränkungsklausel auf $745,021 reduziert. Die Limitation of Liability-Klausel ist eng auszulegen, entschied am 12. Februar 2020 das Bundesberufungsgericht des achten Bezirks der USA in St. Louis im Fall Walmart Inc. v. Cuker Interactive LLC . Zudem erklärt es lehrreich die denkbaren Anspruchsgrundlagen in der verfahrenen Lage, die man im Webdesign oft sieht, auch wenn nicht jeder Auftraggeber den Designer erpresst.