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Mittwoch, den 12. Febr. 2020

Webseitendesignvertrag lebt und stirbt

 
Limitation of Liability: Haftungsbeschränkungsklausel ist eng auszulegen
.   Ein Handelsriese ging mit einem Webseitendesigner hastig einen Designvertrag ein, der als lebender, später zu konkretisierender Auftrag ge­stal­tet war. Er ver­weigerte die vereinbarten Zahlungen beim Erreichen von Meilensteinen, weil der Designer zusätzliche Aufgaben und Änderungen nicht un­ver­gü­tet leisten wollte. Vor Gericht gewann der Designer nicht nur die ver­ein­bar­te Zahlung, sondern auch eine Vergütung aus ungerechtfertigter Be­rei­che­rung für die Zusatzaufgaben und entwandten Geschäftsgeheimnisse so­wie eine An­walts- und Verfahrenskostenerstattung von $2.664.262,44.

Der vertragliche Hauptanspruch wurde allerdings unter Anwendung der Haf­tungs­beschränkungsklausel auf $745,021 reduziert. Die Limitation of Lia­bi­li­ty-Klausel ist eng auszulegen, entschied am 12. Februar 2020 das Bun­des­be­ru­fungs­ge­richt des achten Bezirks der USA in St. Louis im Fall Walmart Inc. v. Cu­ker In­teractive LLC . Zudem erklärt es lehrreich die denkbaren An­spruchs­grund­la­gen in der verfahrenen Lage, die man im Webdesign oft sieht, auch wenn nicht jeder Auftraggeber den Designer erpresst.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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