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Mittwoch, den 19. Febr. 2020

Rechtsanwältin genießt Versicherungsschutz

 
Versicherungsverträge sind gegen Versicherer auszulegen
.   Die Rechtsanwältin im Revisionsentscheid Landmark Ame­ri­can In­su­ran­ce Co. v. Lonergan Law Firm PLLC vertrat Investoren in einer Im­mo­bi­li­en­transaktion, die sich als betrügerisch erwies, sodass die In­ve­sto­ren sie schließlich erfolgreich wegen anwaltlicher Kunstfehler verklag­ten. Die An­wäl­tin unterrichtete kurz ihren Haftpflichtversicherer über den anhängigen Streit, und dieser verleugnete den Deckungsschutz wegen unzureichender An­spruchs­mel­dung erfolgreich mit einer negativen Feststellungsklage.

Vertrag V im Kreis
Am 19. Februar 2020 urteilte in New Orleans das Bundes­be­ru­fungs­ge­richt des fünften Bezirks der USA gegen den Ver­si­che­rer. Die Police verlangt eine kurze Meldung, die un­be­strit­ten er­folg­te, als Hauptvertragspflicht. Das Untergericht hät­te die Po­lice gegen den Versicherer auslegen müssen, so­weit es bei der Meldepflicht mehr Details ver­lang­te. Eine et­wai­ge Ver­let­zung der ver­trag­lichen Nebenpflicht zur An­spruchs­sub­stan­tiierung durch die Versicherte berechtige jedenfalls nicht zur Ver­wei­ge­rung des Deckungsschutzes und sei vom Untergericht er­neut zu prüfen.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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